• 31.5.18 Aber Nay

    31.5.18 Aber Nay

    Schweizerzeit Nr 11-2018 Aber Nay

    Ex-Bundesrichter im Unruhestand

     

    von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

     

    Alt-Bundesrichter Giusep Nay sucht die Aufmerksamkeit. Gerne kämpft er gegen die SVP. Oder auch mal für den IZRS.

     

    Der Bündner Rentner Giusep Nay war von 1989 bis 2006 Richter am Bundesgericht und dessen erster Präsident romanischer Sprache. Schon als Bundesrichter fiel Nay durch sein linkes Engagement auf. So half er mit, Einbürgerungen zu einem Verwaltungsakt zu degradieren. Weil ihm auf Betreiben der SVP 2006 der Aufstieg an den EGMR verwehrt wurde rächte er sich als Mitglied der Intellektuellen-Clique „Club Helvétique“ mit Kraftmeiereien wie „Demokratieverluderung“ und „Hass- und Hetzkampagnen“ an der  SVP und versucht rastlos, Volksinitiativen wie das Minarettverbot für ungültig zu erklären. Er bot sich sogar an, dem IZRS bei dessen mittlerweile gescheiterten Initiative gegen das Minarettverbot  „allenfalls rechtsberatend zur Seite“ zu stehen.

     

    Konzept gegen Volksinitiativen

    Die Ausschaffungsinitiative wiederum sei „verfassungswidrig, undemokratisch und skandalös“ (Club Helvétique). Eine von ihm angekündigte Initiative gegen missliebige Volksinitiativen verschwand allerdings schnell wieder unter dem Tisch, denn: „Das Parlament kann das schneller und einfacher machen.“ Und so forderte er, dass drei Gremien – zuerst die Beamten der Bundeskanzlei, dann das Parlament und abschliessend ein Expertengremium, einer Art Wächterrat – wahrscheinlich unter Nays Vorsitz – das Recht haben sollten, Initiativen zu beerdigen.

     

    „Bekennender SVP-Hasser“

    SVP-Nationalrat Andreas Glarner bezeichnete Nay deshalb einmal als „Anti-Demokrat im schlechtesten Sinne“ und „bekennenden SVP-Hasser“. Der Alt-Bundesrichter revanchierte sich mit Empfehlungen zur Aufhebung der Immunität Blochers in der Hildebrand-Affäre, sprach sich dafür aus, dass strenggläubige Muslime ihrer Lehrerin nicht die Hand geben müssten – weniger strenggläubige Schüler könnten sich stattdessen der Lehrerein „gegenüber stellen, ihr in die Augen schauen, mit dem Kopf nicken“ – und erklärte den Verfassungsbruch bei der Nichtumsetzung der Masseneinwanderungsinitiative kurzerhand als „verfassungsmässig“.

     

    Bündner Skandal

    Seit kurzem kann Nay seine Freude an der Aufmerksamkeit als „Anwalt“ oder „Vertreter“ (seine Funktion blieb bis zum Redaktionsschluss unklar) des als Whistleblower angepriesenen Adam Quadroni im Bündner Bauskandal ausleben. „Diese grosse Ungerechtigkeit macht mich betroffen“ und das lasse ihn „aus der sonst als alt Bundesrichter gebotenen Reserve heraustreten“, erklärte der Alt-Bundesrichter, der bei jeder Gelegenheit aus ebendieser Reserve hervortritt. Nay mischte sich bei BLICK-Online sogar unter das Kommentarvolk, um seine Betroffenheit zu demonstrieren.

     

    Zu vermuten ist, dass sich der Ex-Magistrat nicht ganz selbstlos in die unappetitliche Geschichte stürzt. Denn es gilt zu verhindern, dass in den Regierungsratswahlen die SVP vom Skandal profitieren kann. Der Bündner SVP-Regierungsratskandidat Walter Schlegel spiele eine „unrühmliche Rolle im Skandal“ eröffnete BLICK. Und mit den Worten, Schlegel sei nicht „tragbar“ unterstützte der angeblich meist in magistraler Reserve verharrende Ex-Richter die politisch motivierte Hatz des Boulevardblattes.

    Aber Nay, so tickt der Mann, der in Lausanne 17 Jahre lang Recht sprach.

    Hermann Lei

  • 6.9.17 Sie sind Whistleblower – und büssen (Artikel vom Tagi, 24.8.17)

    6.9.17 Sie sind Whistleblower – und büssen (Artikel vom Tagi, 24.8.17)

     170824 Lei Sie sind Whistleblower Tagi

     

    Sie sind Whistleblower – und büssen

    Kehrtwende in der Affäre Hildebrand: Laut dem Obergericht durften geheime Daten über Spekulationen des Ex-Notenbankers der Presse zugespielt werden. Trotzdem werden die Informanten bestraft.

     

    Von Thomas Knellwolf, erschienen im Tagi am 24. August 2017

     

    Whistleblower hatten es in der Schweiz bislang schwer. Kamen sie vor Gericht, wurden sie immer verurteilt – wenn nicht in erster, dann spätestens in über­geordneter Instanz.

    Gestern war das – wohl zum ersten Mal in der schweizerischen Rechtsgeschichte – umgekehrt, wenigstens teilweise: Das Zürcher Obergericht hat ein Urteil des Bezirksgerichts gekippt. Damit ist die spektakuläre Affäre Hildebrand um ein interessantes Kapitel reicher.

    Die kantonalen Richter sehen im Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei und im ehemaligen Bank-Sarasin-Mitar­beiter Reto T. Whistleblower. Zwar ha­ben beide das Bankgeheimnis verletzt, als sie vor über fünf Jahren die Presse über die Devisenspekulationen auf dem Konto des damaligen Nationalbankprä­sidenten informierten. Doch dies war laut der Strafkammer legal. Denn alle anderen Wege seien ausgeschöpft gewe­sen, mit denen man Behörden und Öf­fentlichkeit über «das mutmasslich gra­vierende Fehlverhalten» hätte informie­ren können. Der Gang an die Presse war also als letzter Ausweg gerechtfertigt.

    «Skandalöses Verhalten»

    Deshalb gab es gestern in Hauptpunkten der Anklage Freisprüche – sowohl für Politiker und Anwalt Lei als auch für den ehemaligen Bank-Sarasin-Mitarbeiter T. Lei hatte die «Weltwoche» mit Kontoin­formationen Hildebrands bedient. Infor­matikspezialist T. war mit dem «Blick» in kurzem Kontakt gestanden. Dabei war es um Devisenspekulationen auf dem Sara­sin-Konto Hildebrands gegangen, die Anfang 2012 zu einem der grössten Schweizer Politskandale seit Jahren ge­führt hatten.

    Das Obergericht geisselte am Mitt­wochmorgen in der mündlichen Urteils­begründung «das moralisch höchst ver­werfliche und damit skandalöse Verhal­ten des Nationalbankpräsidenten». Es kritisierte aber auch den Bankrat, der vor Weihnachten 2011 vorschnell ver­breitet hatte, Gerüchte um Hildebrand seien «haltlos». Das entsprechende Pres­secommuniqué sei «äusserst dürftig» und auch irreführend gewesen. Danach war es gemäss dem Gericht angezeigt, Medien einzuschalten. Das öffentliche Interesse habe überwogen.

    Gang zu Blocher strafbar

    Trotzdem wurden Hermann Lei und Reto T. auch gestern verurteilt. Beide ha­ben sich gemäss Obergericht strafbar ge­macht, indem sie Alt-Bundesrat Chris­toph Blocher über die Spekulation Hilde­brands ins Bild setzten. Dies war noch vor der Verwedelungsaktion des Bank­rats geschehen. Deshalb kassiert Lei nun wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses eine bedingte Geld­strafe von 40 Tagessätzen à 340 Fran­ken. Im April 2016 hatte ihm das Bezirks­gericht Zürich noch 120 Tagessätze auf­erlegt. Den IT-Mitarbeiter T. bestraft das Obergericht härter: Wegen Bankgeheim­nisverletzung erhält er eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Fran­ken (Vorinstanz: 45 Tagessätze). Die Pro­bezeit beträgt je zwei Jahre.

    Korrekterweise hätten sich die bei­den Verurteilten – statt an den SVP-Do­yen – an eine Aufsichtsstelle wenden müssen. Dazu zählt die Strafkammer den Bankrat oder den Bundesrat. Nicht berücksichtigt hat sie, dass Blocher die pikanten Informationen zu seinem poli­tischen Gegner Hildebrand nicht aus­schlachtete, sondern sich an Bundesprä­sidentin Micheline Calmy Rey wandte, worauf der Bankrat sich der Angelegen­heit annahm – mit bekanntem unbefrie­digendem Resultat.

    Entschädigung für Hildebrand

    Valentin Landmann, der Verteidiger Leis, bezeichnete die Wahrscheinlich­keit als «klein», dass sein Mandant das «sorgfältige Urteil» weiterziehen werde. Man werde die Begründung aber im De­tail studieren. Dies will auch Staatsan­wältin Alexandra Bergmann tun, die we­sentliche höhere Strafen gefordert hatte. Sie betonte, dass sie in gewissen Punk­ten anderer Meinung sei als das Gericht.

    Bleibt es beim Urteil, müssen Her­mann Lei und Reto T. Hildebrand zusammen eine Entschädigung von 13 800 Franken entrichten. Der Natio­nalbankchef, der nach den Enthüllun­gen Anfang 2012 zurücktrat, hat von den beiden Whistleblowern fast das Dop­pelte gefordert.

  • 25.8.17 Sie sind Whistleblower – und büssen

    25.8.17 Sie sind Whistleblower – und büssen

    Gerne gebe ich hier auszugesweise die guten Artikel von Tagi und NZZ wieder:
    NZZ, von Tom Felber

    Am Mittwoch hat das Zürcher Obergericht sein Urteil in der Berufungsverhandlung vom 23. Juni mündlich eröffnet: Es hat die bedingte Geldstrafe für Hermann Lei merklich von 120 auf 40 Tagessätze à 340 Franken (13 600 Franken) gesenkt. Der Beschuldigte wurde zwar im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand nach wie vor wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses für schuldig befunden, weil er Informationen an SVP-Doyen Christoph Blocher weitergeleitet hatte. Vom Vorwurf im Zusammenhang mit dem Gang zur «Weltwoche» wurde er aber wegen rechtfertigenden Whistleblowings freigesprochen.  (…)

    Der damalige Nationalbank-Präsident Philipp Hildebrand, der über Insiderinformationen verfügte, hatte rund um die Einführung einer Euro-Kurs-Untergrenze im Herbst 2011 mit dem Kauf und Verkauf von US-Dollar auf einem privaten Konto der Bank Sarasin einen Gewinn von rund 60 000 Franken erzielt. (…)

    Blocher nicht zuständig

    Im Zusammenhang mit der Übergabe der Daten an Blocher sei der Tatbestand klar erfüllt, Leis Aussageverhalten dazu wenig konsistent. Der aussergesetzliche Rechtfertigungsgrund des Whistleblowings sei in diesem Zusammenhang nicht gegeben. Lei und der Sarasin-Mitarbeiter hätten zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft gehabt und sich vor dem Einbezug Blochers zuerst an externe zuständige Stellen wie die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments, den Bankrat oder den Bundesrat wenden sollen. (…)

    Durch den Whistleblower-Rechtfertigungsgrund gedeckt sei hingegen der spätere Gang mit der Geschichte zur «Weltwoche». Nachdem der Bankrat nach seiner Sitzung vom 22. Dezember 2011 ein Pressecommuniqué veröffentlicht hatte, wonach die Gerüchte gegen Hildebrand haltlos seien, durften Lei und der Bankmitarbeiter nach Ansicht des Obergerichts als «Ultima Ratio» den Gang an die Medien gewählt haben. Hier liege sogar ein legales Whistleblowing «in optima forma» vor. Die beiden hätten annehmen müssen, dass ein skandalöses Verhalten Hildebrands nicht weiter untersucht werde. Deshalb sprach das Obergericht Lei vom Vorwurf der versuchten Verleitung zur Verletzung des Bankgeheimnisses frei. (…)

    170824 Lei Sie sind Whistleblower Tagi

    Kurzform:

    Das Obergericht hat mich in einem der beiden noch verbliebenen Anklagepunkte (es gab schon vorher rechtskräftige Einstellungen, z.B. wegen Verletzung des Anwaltsgeheimnisses) freigesprochen und entschädigt, im anderen schuldig gesprochen, die Strafe aber auf einen Drittel reduziert. Es hat ausdrücklich anerkannt, dass es gerechtfertigt war, das «moralisch höchst verwerfliche» «strafwürdige» und «skandalöse» Handeln des Nationalbankpräsidenten ans Licht zu bringen. In einem Falle hätte dies aber durch den Gang an einen aktiven Bundesrat, nicht einen Altbundesrat geschehen müssen, woraus eben die Verurteilung erfolgte.

  • 22.4.16 Beitrag in der SZ: „Hermann Lei und Reto T.: Helden wider Willen“

    SZ Nr 08 2016 Hermann Lei Held wider Willen

    Der Gauner und seine Opfer

    Hermann Lei und Reto T. haben in einem höchst sensiblen Bereich das Richtige gemacht und unter Inkaufnahme von ungeheuren Opfern von der Schweiz viel Schaden abgewendet. Ihre Ehre und Würde ist unangetastet. Sie verdienen unsere Achtung und unseren Respekt.

    Am 13. April 2016 hat der grüne Bezirksrichter Aeppli zwei Helden verurteilt. Hermann Lei, Rechtsanwalt, Kantonsrat und seit Jahren bei der «Schweizerzeit» für seine pointierten Artikel geschätzt, und der Bankmitarbeiter Reto T. wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Damit endet der grösste Skandal der neueren Schweizer Geschichte, die Affäre Hildebrand, mit einem Justizskandal. Hermann Lei und Reto T. werden für ihren Mut, für ihr Einstehen für den Staat, für ihren Bürgersinn bestraft. Der eigentliche Täter, der geschniegelte Herr Hildebrand, bleibt unbehelligt.

    Spekulant Hildebrand

    Blenden wir zurück: Am 15. August 2011, zwei Tage, bevor die Nationalbank bekannt gab, den Markt mit Liquidität zu überschwemmen, was den Dollarpreis sofort steigen liess, kaufte der damalige Nationalbank-Präsident Hildebrand fast eine halbe Million Dollar und machte damit einen Gewinn von rund 70000 Franken. Zusammen mit Christoph Blocher deckten Hermann Lei und Reto T. diese Ungeheuerlichkeit auf.

    Zur Rede gestellt gab Hildebrand wahrheitswidrig an, mit diesen Spekulationen nichts zu tun zu haben. Seine Frau sei das gewesen. Und der Direktor des Bundesamtes für Justiz, der die Vorwürfe gegen Hildebrand prüfen sollte, wurde «explizit angewiesen», nicht nach dem für Hildebrand verbindlichen Reglement für Eigengeschäfte zu forschen. Denn – die Indizien lassen keinen anderen Schluss zu – in diesen Tagen musste das Reglement noch schnell «frisiert» werden, um Hildebrand zu decken.

    Prüfer, die nicht prüfen

    Nun wurde – gegen den Willen der SNB – PwC Schweiz mit der Prüfung der Bankgeschäfte von Hildebrand beauftragt. Doch auch PwC versuchte zu täuschen: Ausgerechnet die Transaktionen von Frau Hildebrand wurden nicht untersucht. Eine zweite Überprüfung musste also her. Als Prüfer wurde ausgerechnet der dubiose Daniel Senn eingesetzt, der Mann, gegen den später ein Strafverfahren eröffnet wurde – wegen Insiderhandel. Dieser Senn prüfte die Geschäftskonti von Kashya Hildebrand – nicht. Wieder musste Senn nachbessern. Diesmal prüfte er Hildebrands Frau zwar, aber in Absprache mit dem Bankrat nur in Bereichen, bei denen anzunehmen war, dass sie «sauber» war, unter anderem – kein Witz – nicht die Devisentransaktionen und nicht ihre Privatkonti …

    Hildebrands Ende

    Ende Dezember 2011 tauchten Dokumente auf, die belegten, dass Hildebrand nicht die Wahrheit gesagt hatte. Trotzdem verteidigte Eveline Widmer-Schlumpf in der Arena Hildebrand durch alle Böden, forderte eine «knallharte» Untersuchung gegen die SVP und erklärte gar, der Geheimdienst müsse eingeschaltet werden. Doch Hildebrand war überführt und wurde zum Rücktritt gezwungen. Gegen ihn wurden allerdings keine Ermittlungen aufgenommen.

    Oberstaatsanwalt Brunner ordnete hingegen bei Blocher und Lei Hausdurchsuchungen an und fiel am Fernsehen mit vorverurteilenden Falschbehauptungen auf. Brunner befahl seinen Staatsanwälten wörtlich: «Ich will diese SVPler vor Gericht sehen!» Und Oberstaatsanwalt Bürgisser freute sich beim Feierabendbier: Wenn Blocher stürze, würde die gesamte SVP zusammenbrechen, posaunte er.

    Bestrafter Mut

    Dazu ist es nicht gekommen. Vor Gericht standen am 13. April 2016 nur Reto T. und Hermann Lei. Der grüne Einzelrichter Aeppli machte sich zum Gaudi des Journalisten-Publikums über Blocher lustig. Er unterstellte Lei gar, dieser hätte mit der Aktion seine politische Karriere befördern wollen. Hätte er die Akten gelesen, so wüsste er: Lei wollte Schaden von der Schweiz abwenden und im Hintergrund bleiben. Verraten wurde er von Bankpräsident Raggenbass. Der grüne Richter verurteilte also zwei Personen, weil sie etwas Gutes getan haben. Sogar der «Tages-Anzeiger» schrieb, die beiden hätten ein Denkmal verdient.

    Dem bleibt nicht viel hinzuzufügen. Hermann Lei und Reto T. haben unter Inkaufnahme von ungeheuren Opfern von der Schweiz viel Schaden abgewendet. Ihre Ehre und Würde ist unangetastet. Sie verdienen unsere uneingeschränkte Achtung.

    S.