• 25.8.17 Sie sind Whistleblower – und büssen

    25.8.17 Sie sind Whistleblower – und büssen

    Gerne gebe ich hier auszugesweise die guten Artikel von Tagi und NZZ wieder:
    NZZ, von Tom Felber

    Am Mittwoch hat das Zürcher Obergericht sein Urteil in der Berufungsverhandlung vom 23. Juni mündlich eröffnet: Es hat die bedingte Geldstrafe für Hermann Lei merklich von 120 auf 40 Tagessätze à 340 Franken (13 600 Franken) gesenkt. Der Beschuldigte wurde zwar im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand nach wie vor wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses für schuldig befunden, weil er Informationen an SVP-Doyen Christoph Blocher weitergeleitet hatte. Vom Vorwurf im Zusammenhang mit dem Gang zur «Weltwoche» wurde er aber wegen rechtfertigenden Whistleblowings freigesprochen.  (…)

    Der damalige Nationalbank-Präsident Philipp Hildebrand, der über Insiderinformationen verfügte, hatte rund um die Einführung einer Euro-Kurs-Untergrenze im Herbst 2011 mit dem Kauf und Verkauf von US-Dollar auf einem privaten Konto der Bank Sarasin einen Gewinn von rund 60 000 Franken erzielt. (…)

    Blocher nicht zuständig

    Im Zusammenhang mit der Übergabe der Daten an Blocher sei der Tatbestand klar erfüllt, Leis Aussageverhalten dazu wenig konsistent. Der aussergesetzliche Rechtfertigungsgrund des Whistleblowings sei in diesem Zusammenhang nicht gegeben. Lei und der Sarasin-Mitarbeiter hätten zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft gehabt und sich vor dem Einbezug Blochers zuerst an externe zuständige Stellen wie die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments, den Bankrat oder den Bundesrat wenden sollen. (…)

    Durch den Whistleblower-Rechtfertigungsgrund gedeckt sei hingegen der spätere Gang mit der Geschichte zur «Weltwoche». Nachdem der Bankrat nach seiner Sitzung vom 22. Dezember 2011 ein Pressecommuniqué veröffentlicht hatte, wonach die Gerüchte gegen Hildebrand haltlos seien, durften Lei und der Bankmitarbeiter nach Ansicht des Obergerichts als «Ultima Ratio» den Gang an die Medien gewählt haben. Hier liege sogar ein legales Whistleblowing «in optima forma» vor. Die beiden hätten annehmen müssen, dass ein skandalöses Verhalten Hildebrands nicht weiter untersucht werde. Deshalb sprach das Obergericht Lei vom Vorwurf der versuchten Verleitung zur Verletzung des Bankgeheimnisses frei. (…)

    170824 Lei Sie sind Whistleblower Tagi

    Kurzform:

    Das Obergericht hat mich in einem der beiden noch verbliebenen Anklagepunkte (es gab schon vorher rechtskräftige Einstellungen, z.B. wegen Verletzung des Anwaltsgeheimnisses) freigesprochen und entschädigt, im anderen schuldig gesprochen, die Strafe aber auf einen Drittel reduziert. Es hat ausdrücklich anerkannt, dass es gerechtfertigt war, das «moralisch höchst verwerfliche» «strafwürdige» und «skandalöse» Handeln des Nationalbankpräsidenten ans Licht zu bringen. In einem Falle hätte dies aber durch den Gang an einen aktiven Bundesrat, nicht einen Altbundesrat geschehen müssen, woraus eben die Verurteilung erfolgte.

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