
9.3.18 Das Bundesgericht als «Lagerkiller»
18_05_Schweizerzeit_PDF Lagerkiller
Keine Integrationsanreize möglich
von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Schon vor einiger Zeit haben die Richter in Lausanne ein Kopftuchverbot der Schule Bürglen (TG) als unverhältnismässig bezeichnet und aufgehoben. Ende 2017 folgte nun der zweite Streich.
Am 18. November 2015 verabschiedete der Grosse Rat des Kantons Thurgau eine Änderung des Volksschulgesetzes. Zwei Neuerungen waren praktisch unbestritten: Dass für obligatorische Exkursionen und Lager Beiträge erhoben werden und dass Schüler zum Besuch von Sprachkursen verpflichtet werden können. Und dass dafür und allenfalls für beizuziehende Dolmetscherdienste eine Kostenbeteiligung auferlegt werden kann.
Sogar SP und Grüne dafür
Eine Kommission aus Lehrpersonen, Schulpräsidenten und Lehrmeistern hatte diese Kostenbeteiligung ausgearbeitet und empfohlen. Damit sollten Eltern erfolgreich motiviert werden, ihre sprachunkundigen Vorschulkinder in Spielgruppen zu schicken. Denn manche Kinder (auch von Eltern, welche den Schweizer Pass besitzen), sprechen beim Kindergarteneintritt kein Deutsch, obwohl sie hier aufgewachsen sind. Ein grosses Problem für die Schulen. Wer sich – so die Meinung der Pädagogen – nicht um Integration bemüht soll sich an den Kosten beteiligen, welche er dadurch verursacht. Im Kantonsrat hatte selbst die SP keine grundsätzlichen Einwände dagegen. Auch die Grünen waren für die Kostenbeteiligung für renitente Migranten. In der zweiten Lesung wurde die Diskussion über den später umstrittenen Artikel gar nicht erst genützt, und den Anpassungen im Volksschulgesetz wurde mit überwältigender Mehrheit von 105:3 Stimmen zugestimmt.
Ohrfeige von Lausanne
Ein Lehrer und Jurastudent erhob trotz des klaren Entscheids Beschwerde ans Bundesgericht. Und war erfolgreich: Die Schulen dürfen auf Geheiss des höchsten Gerichts Eltern nicht an den Kosten für zusätzliche Deutschkurse beteiligen. «Eine Ohrfeige von Lausanne» titelte die Thurgauer Zeitung. Einen Anreiz für Migranten, ihre Kinder Deutsch lernen zu lassen, gibt es damit nicht. Obwohl sich eine erdrückende Mehrheit des Kantonsrats dafür ausgesprochen hatte. Der Schulpräsident der Kantonshauptstadt, Andreas Wirth, zeigte sich wenig begeistert über den Entscheid des Bundesgerichts und meinte: „Wir haben nun keine Handhabe mehr, um schlecht integrierte Familien zum Erlernen der heimischen Sprache zu „animieren“, wenn alle anderen Massnahmen, die auf Eigenverantwortung der Familien bauen, versagen. Schule und Stadt bieten bereits Sprachspielgruppen an und bemühen sich mit gezielter Information um die Chancengerechtigkeit für die Kinder. Leider hätte es diesen Druck benötigt, um das auch denjenigen klar zu machen, die bis anhin ihrerseits zu wenig für die Integration und das Deutschlernen ihrer Kinder gemacht haben. Eine Kostenbeteiligung wäre mindestens ein Anreiz gewesen. Wenn die Schulen bzw. die Gemeinden sämtliche Kosten selber übernehmen müssen, und Kinder schlecht integrierter Familien das Angebot nicht wahrnehmen, bringt dies wenig bis nichts.“
Ein „Lagerkiller“
Das Bundesgericht hat zudem in eigener Regie festgelegt, wieviel ein Schullagertag kosten darf: „Der maximal zulässige Betrag dürfte sich abhängig vom Alter des Kindes zwischen 10.- und 16.- pro Tag bewegen.“ Das hat Folgen: Für die 120 Sekschüler von Erlen, welche ins Skilager fahren wollten, kann die Schule statt Fr. 160.- höchstens noch Fr. 80.- verlangen. In Zukunft werden deshalb wahrscheinlich weniger Skilager durchgeführt. Die Erziehungsdirektorin bezeichnete das Bundesgerichtsurteil deshalb sogar als «Lagerkiller».
Das Bundesgericht erreicht mit seinem Urteil das Gegenteil von Integration: Eltern, die sich darum nicht kümmern, können nicht mehr dazu motiviert werden, dass ihre Kinder Deutsch lernen. Und nur noch reiche Familien dürfen Skisport betreiben, derweil alle Schwächeren mit einem Basketballspiel abgespeist werden.
Hermann Lei