
7.7.2025 Alles noch viel schlimmer
EU-Rahmenabkommen
von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Wer gehofft hatte, das neue EU-Abkommen bringe Klarheit, hat recht: Es ist die endgültige Klarstellung, dass unsere Souveränität geopfert werden soll.
Fast alles, was Gegner wie die SVP, Pro Schweiz oder die Kompass-Initiative befürchtet haben, wird im Vertragsentwurf bestätigt – und teils noch übertroffen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick – als Nachschlagewerk für jeden Bürger, der sich nicht Sand in die Augen streuen lassen will:
Kein Vertrag – keine Bilateralen III: Das «Vertragswerk» ist kein Vertrag, sondern ein Protokoll über die Anpassung des Schweizer Rechts an die EU. Wer das liest, merkt: Es ist eine juristische Klammer, die uns fix ins EU-Regime einbindet.
Masseneinwanderung wird noch krasser: Eine Notbremse gibt es – auf dem Papier. Sie ist nur bei „schwerwiegenden Problemen“ und mit EU-Zustimmung anwendbar (Art. 14a FZA). In der Praxis ein stumpfes Schwert. Neu gibt es sogar Daueraufenthalt trotz Sozialhilfe, auch für den ganzen Clan, auch für Nicht-EU-Bürger.
Automatische EU-Rechtsübernahme: Die Schweiz verpflichtet sich zur automatischen Übernahme von EU-Recht (Art. 5 Inst. Protokoll). Ein Veto ist möglich – aber teuer. Wer nicht spurt, wird bestraft. Souverän ist das Gegenteil.
Fremde Richter – EuGH entscheidet: Bei jeder Auslegung von EU-Recht ist der EuGH zuständig (Kap. Streitbeilegung). Das Schiedsgericht wird zur Farce – es muss dem EuGH folgen. Nationale Unabhängigkeit ade.
EU-Sanktionen gegen Volksentscheide: Verweigert die Schweiz ein neues EU-Gesetz – etwa nach einem Referendum –, kann Brüssel Ausgleichsmassnahmen verhängen (Schutzklausel). Der Stimmbürger hat nur die Wahl zwischen Pest oder Cholera. Demokratische Entscheide ade.
Milliarden an Brüssel: Ab 2030 zahlt die Schweiz jährlich 350 Millionen Franken an die EU (Anhang Kohäsion). Einseitig, unbegrenzt, politisch kaum kontrollierbar. Selbst Übergangsfristen kaschieren die Dimension nicht.
KMU-Bürokratie aus Brüssel: Durch neue Binnenmarktvorschriften – etwa zur Lebensmittelsicherheit – müssen selbst Betriebe ohne EU-Export neue Regeln übernehmen, z.B. für Winzeretiketten. Ein Bürokratie-Tsunami droht.
Kantonale Kompetenzen unter Druck: Subventionen und Unterstützungen – etwa für Kantonalbanken oder Strompreise – können als „wettbewerbsverzerrend“ verboten werden (Protokoll Beihilfen). Die EU greift bis in die Kantonsbudgets.
Passivmitglied ohne Stimmrecht: Die Schweiz soll EU-Recht übernehmen, ohne bei der EU-Gesetzgebung mitzubestimmen – volle Pflichten ohne Mitsprache. Der Bundesrat nennt das pragmatisch – Kritiker nennen es Vasallentum.
Fazit
Das neue Abkommen ist kein Kompromiss, sondern eine Zäsur. Es verändert unser Verhältnis zur EU fundamental – rechtlich, politisch, wirtschaftlich. Was einst in Volksabstimmungen verteidigt wurde, wird im Paket neu verpackt und weichgespült serviert.
Wer diesen Vertrag unterzeichnet, verabschiedet sich von der Selbstbestimmung. Punkt
Hermann Lei, Nils Fiechter