9.2.18 Ist Recht haben und Recht bekommen dasselbe?

 

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Kleiner Ratgeber für das Recht im Alltag

Dass Recht haben und Recht bekommen nicht dasselbe ist weiss auch der Volksmund. Ein paar Grundkennnisse helfen aber. Das richtige Parteibuch auch.

 

von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

 

In komplexeren Fällen ist es möglicherweise lohnenswert, einen Anwalt beizuziehen. In einfacheren Fällen lohnt es sich dagegen oft nicht, die kostspielige Hilfe eines Anwalts zu beanspruchen. Es ist aus diesem Grunde gut, in rechtlichen Dingen etwas Bescheid zu wissen.

 

Verbreitete Rechtsirrtümer

Wir Anwälte erleben es nämlich immer wieder, dass eine Menge Menschen bei vielen, oft alltäglichen und mitunter folgenschweren juristischen Fragen ihre wahren Rechte und Pflichten nicht kennen. Und leider kursieren immer wieder Rechtsirrtümer unter der Bevölkerung, welche dann zu unerspriesslichen Auseinandersetzungen führen. So glauben viele Menschen zum Beispiel, es gebe ein generelles Rückgaberecht beim Kauf. Dies ist nicht so, ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Haustürgeschäften ab Fr. 100.-. Auch im Internet gekaufte Ware kann nur zurückgegeben werden, wenn das so vereinbart wurde. Es ist auch nicht so, dass der Arbeitgeber bei Krankheit oder Unfall nicht kündigen darf. Ab einer gewissen Frist darf er das nämlich schon.

 

Gilt ein Schreiben des Gerichts, das ist nie gesehen habe?

Ein Einschreiben eines Gerichts sodann betrifft mich auch, wenn ich es gar nicht abhole, zumindest wenn ich in einem Verfahren stecke. Oder: Der Titel „Vermögensberater“ ist kein geschützter Titel und wer ihn trägt, versteht demzufolge nicht unbedingt etwas von Finanzen. Und wussten Sie, dass Haftpflichtversicherungen den eigenen Schaden nicht zahlen, nur fremden? Wussten Sie, dass ein „Privatkonkurs“  keine Schulden verschwinden lässt? Oder dass Ihr Ehemann nichts mehr zu sagen hat, wenn Sie dement werden, es sei denn, Sie haben einen wasserdichten Vorsorgeauftrag erstellt?

 

Gibt es in der Schweiz eine Politjustiz?

Oder wussten Sie, dass gewisse Richter anders richten, wenn Sie zur Volkspartei gehören? Während konservative Denkende schon für harmlose Äusserungen wie „Rädelsführer“ oder gar für die Wiedergabe von Tatsachen („Kosovaren schlitzen Schweizer auf“-Plakat) verurteilt werden, darf man sich gegenüber anderen wortwörtlich alles erlauben. Bereits mehrmals habe ich darauf hingewiesen, dass Ausdrücke wie „Braunwurst“, „Trottel“, „bekennender Rassist“, „Nazi-Sympathisant“, „Drecksack“, „krankes Schwein“, „dreckiges Schwein“ oder „Dreckslügner“ nach Ansicht von Richtern oder Staatsanwälten vollkommen legal sind – wenn sie gegenüber jemandem von der SVP geäussert werden.

 

Recht haben oder Gott-mit-uns

Die Reihe liesse sich fast beliebig fortsetzen. Wer sich informiert, kann unliebsame Überraschungen vermeiden. Wer hingegen das falsche Parteibuch hat muss doppelt vorsichtig sein!

 

lic. iur. Hermann Lei, Rechtsanwalt, Frauenfeld