6.4.19 Serafe im Schlafzimmer 2

19_06_Schweizerzeit_Serafe 2

Fragen und Antworten

Serafe im Schlafzimmer 2

von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

 

Auf den letzten Artikel «Serafe im Schlafzimmer» gingen bei der Schweizerzeit viele Fragen ein. Wir beantworten hiermit die wichtigsten.

 

Frage: Ich schaue nie fern. Dennoch habe ich eine Serafe-Rechnung erhalten. Wieso?

Antwort: Mit der Umstellung auf die «geräteunabhängige Haushaltsabgabe», inkl. Wechsel von Billag zu Serafe, wird die Fernsehabgabe zu einer Steuer, egal ob man zum Empfang geeignete Geräte hat oder nicht. Aber noch bis Ende 2023 kann man sich von der Abgabepflicht befreien lassen.

 

Frage: Muss ich Serafe-Gebühren zahlen, wenn ich keine Schweizer Sender schaue und nicht Radio höre?

Antwort: Wer keinen Fernseher oder Radio hat, aber Internet, der muss die Gebühr nur bezahlen, wenn er ein Digital-TV-Abonnent ist oder bei einem Gratisanbieter wie Wilma oder Zattoo registriert ist. Nicht bezahlen muss man, wenn man mit dem PC oder Handy beispielsweise lediglich die Arena von gestern Abend ansieht.

 

Frage: Ich habe keine empfangsbereite Geräte und will daher die Serafe-Gebühr nicht zahlen. Was muss ich tun?

Antwort: Das Gesuch für eine Befreiung (Opting-out) muss zwingend über das dafür vorgesehene Formular erfolgen. Das Gesuch kann jederzeit jeweils nach Erhalt der Rechnung gestellt werden, auch wenn die Rechnung schon bezahlt wurde.

 

Frage: Muss ich die Serafe-Gebühr auch bezahlen, wenn ich nur Radio höre?

Antwort: Ja, sofern der Radio zum Programmempfang bestimmt ist. Abgabepflichtig ist jeder, der ein Gerät besitzt, mit dem man Radio- ODER Fernsehprogramme empfangen kann oder könnte (vgl. Art. 109 Abs. 1 RTVG).

 

Frage: Ich habe bis jetzt für meine Druckerei eine gewerbliche Gebühr entrichtet. Was ändert sich für mich?

Antwort: Firmen mit einem Jahresumsatz unter 500’000 Franken zahlen gar nichts. Wenn Sie darüberliegen, zahlen Sie je nach Umsatz – zum Beispiel 365 Franken bei einem Umsatz bis zu einer Million.

 

Frage: Wir betreiben im selben Raum zwei Firmen. Nun sollen wir einmal die TV-Gebühr und einmal einen Betrag nach Umsatz bezahlen. ist das korrekt?

Antwort: Nein, jedes Unternehmen wird in eine Tarifkategorie eingestuft und muss anhand der entsprechenden Tarifkategorie die Abgabe bezahlen. Je höher der Umsatz, desto höher die Tarifkategorie und dementsprechend auch die geschuldete Abgabe. Unternehmen der Stufe 1 mit einem Umsatz zwischen CHF 500’000.- und 999’999.- bezahlen CHF 365.- (entspricht der Abgabe eines Haushalts). Unternehmen deren Umsatz unter CHF 500’000.- liegt sind von der Unternehmensabgabe befreit.

 

Frage: Darf der Serafe-Kontrolleur mein Schlafzimmer betreten?

Antwort: Das BAKOM ist für die Kontrollen der Haushalte und die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren zuständig, nicht die Serafe. Die BAKOM-Kontrolleure dürfen gemäss Gesetz alle Ihre Räumlichkeiten betreten. Wenn Sie nichts zu verbergen haben, so sollten Sie gegenüber dieser unglaublichen Anmassung zivilen Widerstand leisten und die BAKOM-Beamten nicht hereinlassen.

 

Hermann Lei