
6.11.2023 Die Revolution frisst ihre Schneider
Schadenfreude ist erlaubt
von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Der Bundesrat will eine Internet-Zensurinfrastruktur aufbauen. Vorbild sind ihm Gesetze autoritärer Regimes. Ein Opfer der Überwachungsmassnahmen ist ausgerechnet die Grüne Nationalrätin Schneider geworden.
Nationalrätin Meret Schneider wurde auf X (ehemals Twitter) gesperrt, nachdem sie einen Beitrag verfasst hatte, der als Gewaltaufruf gegen Politiker verstanden werden konnte. Ihr Beitrag sei satirisch gemeint gewesen und hätte nicht ernst genommen werden sollen, reagierte sie entrüstet. Ihre Sperrung empfand sie als Skandal.
DNA der Totalitären
Schneider (das ist die mit der Essstörung) darf sich darüber nicht beklagen. Denn sie ist damit nur Opfer ihrer eigenen Überzeugung geworden. Vor vielen Jahren schwappte nämlich im Gefolge der 68er in den USA die Kriminalisierung von Meinungen unter dem Decknamen «hate speech» in die Schweiz. Einfallstor war das Verbot «rassistischer» Aussagen. 2020 wurde der Tatbestand dann sehr weitgehend auf die «sexuelle Orientierung» ausgedehnt. Diskutiert wird bereits, ob künftig auch Kritik an Frauen, Transmenschen, Sozialhilfebezügern, Asylsuchenden oder allen Minderheiten verboten werden soll.
Traum von Selbstzensur
Nicht überraschend ist, dass der Feldzug zur Kriminalisierung von Meinungen von linken Parteien geführt wird. Ein Dorn im Auge ist deren Vordenkern auch die Freiheit im Internet. SP-Nationalrat Tornare forderte schon 2014 die Einführung der Pflicht, Kommentare auf hochfrequentierten Websites zu moderieren. Man träumt von der umfassenden Selbstzensur durch Facebook und Co..
«Plattformen kaum reguliert»
2019 forderte dann die linke Nationalrätin Seiler Graf den Bund auf, «gegen Hassreden im Internet» vorzugehen. Den Ball nahm der Bundesrat natürlich liebend gern auf: Die Bevölkerung informiere sich immer stärker über Kommunikationsplattformen wie Google, Facebook, YouTube und Twitter und bilde sich so ihre Meinung. Die Plattformen beeinflussten damit vermehrt die öffentliche Debatte. Heute seien die Plattformen aber kaum reguliert.
«Nutzende über das Ergebnis informieren»
Nebst einigen sinnvollen Vorschlägen enthält das Paket die heute gängigen Elemente der erzwungenen Selbstzensur: Nutzer sollen den Plattformen Aufrufe zu Hass, Gewaltdarstellungen oder Drohungen auf einfache Weise melden können. Die Plattformen müssen dann die Meldungen prüfen und die «Nutzenden» (O-Ton Bundesrat) über das Ergebnis – z.B. die Sperre – informieren. Genau das ist Nationalrätin Schneider bereits passiert.
Mundtotmachen der politischen Gegner
Vorbild der vom Bundesrat geplanten Regelungen ist erklärtermassen der europäische Digital Services Act (DSA), aber insgeheim auch das deutsche «Netzwerkdurchsetzungsgesetz». Dessen Regelungen wurden als «Zensurinfrastruktur» bezeichnet, der Inhalt lese sich so, als «stamme er aus dem Roman 1984», sei ein «Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung», bei dem es um das Mundtotmachen der politischen Gegner gehe. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz stand seit seiner Einführung im Jahr 2017 Pate für Gesetzesentwürfe zur Internetzensur in autoritären Regimen und hat einen weltweiten «regulatorischen Wettlauf» ausgelöst, der das Recht auf Meinungsfreiheit zunehmend unterminiert.
Opfer dieser Zensurrevolution ist ausgerechnet die Grüne Schneider geworden. Sie war von Twitter/X gesperrt worden, sogar zweimal, weil die X-Zensoren offensichtlich überfordert sind. «Das zeigt, wie willkürlich Sperren auf dem Netzwerk X nun sind», jammerte der tieftraurige Blick.
Hermann Lei