
6.11.2020 Einige sind gleicher
201106 SZ Lei Polizist und Schmierer
Recht oder Gesinnung?
von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Ein Polizist, der Menschenleben retten will, wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Ein Möchtegernpolitiker, der Straftaten begeht, wird hingegen freigesprochen.
Mitte Oktober wurde ein bis anhin untadeliger Tessiner Polizist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Mann im Dienst war informiert worden, nach einem Unfall liege ein Fahrer eines Scooters am Boden. Er fuhr sofort los, um Leben zu retten, wurde innerorts mit 102 Stundenkilometern statt 50 geblitzt und deshalb verurteilt.
Politschmierer
Am gleichen Tag ist in Genf ein 23-jähriger «Klimaaktivist», der 2018 ein Gebäude der Crédit Suisse mit roter Farbe verschmiert hatte, in zweiter Instanz freigesprochen worden.
Das Genfer Kantonsgericht erkannte einen «rechtfertigenden Notstand». Gemäss der grünen Richterin Gaëlle Van Hove habe der Möchtegernpolitiker die Aufmerksamkeit der Bank erreichen wollen, damit diese ihre massiven Investitionen in fossile Brennstoffe überprüfe. Da der Aktivist kein Vermögen gehabt habe, habe er weder als Kunde noch als Aktionär auftreten und daher nur mit einer Sachbeschädigung sein von der globalen Erwärmung bedrohtes Leben retten können. Dies sei ein «rechtfertigender Notstand».
Drohendes Blutbad
Ein rechtfertigender Notstand nach Art. 17 unseres Strafgesetzbuches liegt vor, wenn ein bedrohtes Gut (z.B. das eigene Leben) nur auf Kosten der Verletzung eines anderen Guts (z.B. Eigentum) gerettet werden kann. Wer vom Schneesturm überrascht wird darf daher in die lebensrettende Berghütte einbrechen. Nicht strafbar ist auch der Lastwagenfahrer, der ein Autor rammt, um zu verhindern, dass dieses in eine Menschenmenge rast und dort ein Blutbad anrichtet. Oder denken wir an Willhelm Tell, der um das Leben seines Sohne Walther zu retten erwägt, die Armbrust auf Gessler zu richten. Aber sicher liegt kein Notstand vor, wenn ein Möchtegernpolitiker eine Bank zwingen will, mehr Geld in Firmen seiner grünen Gesinnungsfreunde zu investieren.
Kindsentführung für höherwertige Interessen?
Und wenn doch dann wäre ja auch ein Faustschlag in Christoph Blochers Gesicht gerechtfertigt. Und warum hat der «Aktivist» nicht gleich das Kind des Bankchefs entführt und gedroht, ihm Schaden zuzufügen, wenn der Vater nicht die Investitionspolitik seiner Bank ändert? Dem Kind passiert ja nichts, dafür wahrt der Täter doch eindeutig höherwertige Interessen… Es ist eine Verluderung des Rechtsstaats, wenn linke Richter ihren Gesinnungsfreunden Freibriefe für kriminelle Tun ausstellen, wenn Gewalt gegen fremdes Eigentum gerichtlich erlaubt wird, sofern sie aus der richtigen Gesinnung heraus verübt wird.
Gesinnungsurteil
So ein Urteil ist eine Ohrfeige für jeden vernünftig denkenden Bürger und man kann man nur hoffen, dass das nächste Mal das Genfer Gerichtsgebäude etwas Farbe abbekommt. Falls nicht das Bundesgericht dieses Gesinnungsurteil korrigiert.
Hermann Lei