
4.5.19 Rassismusstrafnorm als Schutz für Pädophilie?
Gefährliche Ausdehnung auf sexuelle Orientierung
von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Künftig kann mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden, wer Schwulenwitze macht. Die Strafnorm ist so ungeschickt gefasst, dass sogar Pädophilie geschützt werden könnte. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Bereits heute ist bei der Rassismusstrafnorm kaum nachvollziehbar, mit welchen Äusserungen man sich strafbar macht. Das Parlament will künftig auch die Diskussion über die sexuelle Orientierung der Strafrechtszensur unterstellen, denn es soll neu auch bestraft werden, wer «eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen (…) ihrer sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert (…) oder «wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer (…) sexuellen Orientierung verweigert».
Bei Witzen bis zu drei Jahre Gefängnis
Inskünftig riskiert also – analog der Rechtsprechung des Bundesgerichts – Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, wer einen politisch motivierten Cartoon über Lesben zeichnet oder einen dummen Witz über Schwule reisst. Und wenn die Kirchgemeinde ein traditionelles Pfarrersehepaar anstelle zweier lesbischer Frauen einstellt, so läuft sie ebenfalls Gefahr, strafrechtlich verurteilt zu werden. Auch die Wahl der Wohnungsmieter wird gefährlich: Wer ein Inserat mit dem Text «Ehepaa19_08_Schweizerzeit_PDF Pädor als Mieter gesucht! Nur Bewerbungen von Mann und Frau erwünscht!» aufgibt kann sich gleich selbst bei der Staatsanwaltschaft melden.
Unterschriften sammeln verboten
Verboten ist bereits die Kritik an der sexuellen Orientierung bzw. an entsprechendem Verhalten, nämlich wenn dieses als Herabsetzung der Menschenwürde betrachtet wird. Das Halten von Vorträgen oder das Ausleihen oder Verteilen von Schriften, welche sich kritisch mit Homosexualität auseinandersetzen, könnte strafbar sein, weil es als «Propagandaaktion» gewertet wird. Wer Unterschriften zur Wiederabschaffung dieses Zensurartikels sammelt, riskiert, dass ihm die Polizei auf offener Strasse die Unterschriftenbögen abnimmt und ihn aufs Revier mitnimmt. Und wer sagt, «Homosexualität ist nicht natürlich», der darf sich nicht wundern, wenn ihm alsbald ein Strafbefehl ins Haus flattert.
Bibel zitieren strafbar
Selbst wer Bibelzitate über die Homosexualität veröffentlicht kann bestraft werden. Und wenn ein Beizer den Zärtlichkeiten austauschenden Männern keinen Prosecco bringen will, liegt potenziell eine Leistungsverweigerung im Sinne von Art. 261bis Abs. 5 StGB vor. Ebenso wird der Bäcker strafrechtlich belangt, der sich weigert, für ein Homo-Paar eine Hochzeitstorte zu backen. Wer verurteilt wird, wird übrigens automatisch dem Geheimdienst gemeldet und ist fortan dort registriert.
Pädophilie plötzlich geschützt?
Zur sexuellen Orientierung werden oft auch z.B. Sadomasochismus, Fetischismus oder Zoophilie gezählt. Teile der Fachwelt bezeichnen auch Pädophilie als sexuelle Orientierung. Pädophilenfreundliche Personen und Betroffene arbeiten darauf hin; wenn sie Erfolg haben, wäre Kritik an Pädophilie plötzlich strafbar. Die vorbereitende Kommission im Rat verneinte dies zwar für den Moment, im Rat war davon aber nichts mehr zu hören und im geplanten Strafartikel steht auch nichts dazu. Wer also inskünftig Pädophilie kritisiert kann nicht wirklich sicher sein, ob gegen ihn nicht ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Niemand befürwortet homophobe Verunglimpfungen. Aber es ist falsch, dafür einen willkürlich auslegbaren Straftatbestand zu schaffen, der die Meinungsfreiheit einschränkt und es im Extremfall sogar zum Wagnis macht, Pädophilie zu kritisieren. Ich stimme deshalb Ja zum «Referendum gegen das Zensurgesetz».
Hermann Lei