3.3.2025 …die Thurgauer sind bockig!
Bundesgericht will Thurgau zu Einbürgerung zwingen, doch..
von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Ein Bundesgerichtsbeschluss zwingt die Gemeinde Romanshorn, einem Syrer das Schweizer Bürgerrecht zu verleihen – trotz klarer Missachtung der kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen. Der Fall zeigt eine bedenkliche Übergriffigkeit der höchsten Richter. Und der Medien.
Warum die Einbürgerung verweigert wurde
Talal Aldroubi lebt seit 2012 in Romanshorn und bezieht seit 2015 eine halbe IV-Rente. Obwohl er in den letzten Jahren vor allem Hausmann war und nur sporadisch einem Beruf nachging, stellte er ein Einbürgerungsgesuch. Die örtliche Einbürgerungskommission (EBK) verweigerte dieses mit deutlichen Worten: Aldroubi hinterliess einen zwiespältigen Eindruck, seine finanziellen Verhältnisse waren ungeklärt und seine Pläne wirkten unrealistisch. Vor allem hatte Aldroubi Sozialhilfeschulden von rund 11’500 Franken, weil er Alimente nicht bezahlt hatte. Die EBK sah keine Grundlage, ihm den Schweizer Pass zu verleihen. Der Entscheid wurde sowohl vom Kanton als auch vom Verwaltungsgericht bestätigt. Doch das Bundesgericht kippte dies mit einer knappen 3:2-Entscheidung und zwang die Gemeinde zur Einbürgerung.
Der Grossrat lehnt Zwangseinbürgerung klar ab
Mitte Februar wurde der Fall im Grossen Rat diskutiert. Und die sonst braven Mostinder lehnten sich auf – sie lehnten das Gesuch des Syrers ab. Die mediale Strafe folgte auf dem Fuss: «Thurgauer Parlament missachtet Bundesgericht» wusste Nau. «Trotz eines früheren Entscheids des Bundesgerichts zu seinen Gunsten», fand SRF. «Thurgau missachtet Bundesgerichtsentscheid» verriet der stets rechtskundige Blick. Gar ein «Angriff auf die Gewaltenteilung» diagnostizierte eine Staatsrechtsprofessorin im Beobachter mit dem Argument: «Das Einbürgerungsverfahren ist kein politisches, sondern ein rechtliches Verfahren.» Wobei pikanterweise das von ihr herangezogene Bundesgerichtsurteil das Gegenteil gesagt hatte. Und die Thurgauer Zeitung wusste: «Der Grosse Rat ist das falsche Gremium, um über Einbürgerungen zu entscheiden.»
Medien hetzen gegen den Kanton Thurgau
Erwartungsgemäss nutzten zahlreiche weitere Medien den Fall für eine Kampagne gegen den «bockigen» Kanton Thurgau. Ohne sich mit den kantonalen Einbürgerungsregeln auseinanderzusetzen, wurde behauptet, der Entscheid sei «willkürlich» und «fremdenfeindlich» motiviert. Dass der Kanton lediglich seine demokratisch legitimierten Vorgaben anwendete, wurde verschwiegen. Und dass das Bundesgerichtsurteil nur das Gemeindebürgerrecht betraf und nicht das Kantonsbürgerrecht, es also keinesfalls «bindend» oder dergleichen war, blieb meist unerwähnt. Auch das Argument, Aldroubi sei «gut integriert», zeigt, wie wenig Verständnis für den Einbürgerungsprozess besteht. Integration bedeutet nicht nur Sprachkenntnisse oder soziales Engagement, sondern auch finanzielle Unabhängigkeit. Wer dauerhaft staatliche Hilfe benötigt, erfüllt dieses Kriterium nicht. Im Rat war übrigens im Gegensatz zur Gemeinde die vom Bundesgericht geforderte «Gesamtbetrachtung» vorgenommen worden – die nicht bindenden Vorgaben des Bundesgericht wurden also erfüllt.
Sogar SP lehnt den Syrer ab
Entgegen der medialen Darstellung war die Ablehnung der Einbürgerung auch keine Position von SVP und EDU allein. Auch Vertreter anderer Parteien – sogar der SP – stimmten gegen eine Zwangseinbürgerung. SP-Fraktionspräsidentin Barbara Dätwyler stellte klar: «Wer die Auflagen erfüllt, wer sich integriert, den bürgern wir sehr gerne ein. Aber nicht die, die die Vorgaben nach kantonalem Gesetz nicht erfüllen.» «Es ist egal, was das Bundesgericht entschieden hat. Hier sind Schulden offen und die müssen beglichen werden.» doppelte Jakob Auer, SP-Parlamentarier und Mitglied der Justizkommission nach. Die Ratsmehrheit hielt fest, dass es Sache der Gemeinden und Kantone ist, über Einbürgerungen zu entscheiden. Der Entscheid des Bundesgerichts sei eine Missachtung der Unabhängigkeit und ein unerhörter Eingriff in die Gemeindeautonomie. Kurzum: Im Rat gab es niemanden, der sagte, dass der Syrer die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfülle. Und in einer Umfrage von Nau unterstützten satte 93% der Leser den Thurgau.
Bundesgericht ignoriert kantonales Recht
Es ist beunruhigend, dass das Bundesgericht die eindeutigen kantonalen Bestimmungen einfach ignoriert. Der Thurgau hat bewusst strikte Anforderungen an die Einbürgerung definiert – etwa die finanzielle Eigenständigkeit oder die Sprache –, um sicherzustellen, dass neue Bürger nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Doch die Bundesrichter drehten diese Regelung um. Sie kniffen etwas die Augen zu und sagten: wer die Anforderungen halbwegs erfüllt muss eingebürgert werden, der Kanton darf nicht die Einhaltung aller Voraussetzungen verlangen.
Besonders fragwürdig ist die Argumentation, dass Aldroubi wegen einer zwölfwöchigen Arbeitspause und einer alten Alimentenbevorschussung nicht benachteiligt werden dürfe. Doch das Problem war nie eine kurze Arbeitspause, sondern die dauerhafte finanzielle Abhängigkeit! Die kantonalen Instanzen hatten den Fall umfassend geprüft, und dennoch wurde ihr Entscheid ausgehebelt.
Fazit: Ein gefährlicher Präzedenzfall
Der Fall Aldroubi ist mehr als nur eine Einzelentscheidung – er ist ein Präzedenzfall für künftige Zwangseinbürgerungen. Wenn das Bundesgericht solche Entscheide fällt, verlieren Kantone und Gemeinden jede Möglichkeit, selbst über ihre Bürgerrechte zu bestimmen. Klar ist: Die Bürger und ihre gewählten Vertreter müssen das letzte Wort über Einbürgerungen haben – nicht Bundesrichter in Lausanne!
Hermann Lei