
29.12.2025 «..weiter wie vor der Tat»
10 Jahre Mordfall Rupperswil
von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Es gibt Verbrechen, bei denen einem beim Lesen der Akten schlecht wird. Und doch zeigt gerade dieser Vierfachmord schonungslos, was mit der „lebenslangen Verwahrung“ falsch läuft.
Kurz vor Weihnachten 2015: Ein homosexueller Pädophiler dringt mit Messer und Sexspielzeug in ein Einfamilienhaus ein, fesselt eine Mutter und junge Menschen mit Kabelbindern, hält sie stundenlang in Todesangst, missbraucht während einer halben Stunde auf alle erdenklichen Arten den 13-jährigen Sohn – und schneidet am Ende allen die Kehle durch, bevor er das Haus anzündet. Danach geht er feiern und kauft sich mit erbeutetem Geld Markenkleider. Sein Leben geht weiter wie vor der Tat. Und er plant weitere Morde.
Abbildung 1 Ausschnitt aus der Anklageschrift
Lebenslang verwahrt – dennoch bald frei?
Der Täter wird zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt. Doch im Gefängnis plant er – zum Entsetzen der Opferangehörigen – genauso akribisch wie er seine scheusslichen Taten vorbereitete, seine Entlassung. Denn nach 15 Jahren kann grundsätzlich jede lebenslange Strafe überprüft werden. Obwohl das Volk 2004 für genau solche Fälle die Verwahrungsinitiative angenommen hat: Wer besonders grausame Gewalt- oder Sexualdelikte begeht und nicht therapierbar ist, soll lebenslang verwahrt werden. Doch in der Praxis ist die Bestimmung toter Buchstabe. Nur einmal in über 20 Jahren wurde eine lebenslange Verwahrung angeordnet, seither nicht mehr. Auch nicht im Schulfall Rupperswil.
Täterfreundliche Konstruktion
Denn statt dem Gericht zu ermöglichen, in extremen Mordfällen eine echte lebenslange Freiheitsstrafe auszusprechen, hat man die Verantwortung an Experten ausgelagert. Die Gutachter verstecken sich seither hinter den Grenzen der Wissenschaft und die Richter hinter dem Gutachten. Am Schluss ist niemand verantwortlich wenn der Sexualmörder dank gutmenschlichen Menschenrechtskonstruktionen lächelnd das Gefängnis verlässt und wieder zur Tat schreitet.
Wer den Rechtsstaat ernst nimmt, muss Klartext reden: Entweder gilt lebenslang bei solchen Extremfällen wirklich lebenslang – oder man gibt offen zu, dass die lebenslange Verwahrung nie ernsthaft gewollt war.
Hermann Lei