
29.11.17 „… wenn Sie nicht kooperieren, sehen Sie ihre Frau nie mehr!“
Neues von der KESB-Front
Von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Aufopfernd pflegt Herr F. seine Frau. Er macht alles richtig. Eine anonyme Gefährdungsmeldung aber setzt dem ein Ende. Und kostet ihn Fr. 30’000.-.
Frau F.* ist dement und pflegebedürftig. Herr F. ist selbst auch nicht mehr der Jüngste, aber er pflegt seine Frau liebevoll und aufopfernd. In seiner kärglichen Freizeit arbeitet er ehrenamtlich in seiner Kirchgemeinde. Anfangs 2017 geht bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine anonyme Gefährdungsmeldung ein. Frau F. sei verwahrlost, ihr Ehemann nicht in der Lage, sie adäquat zu pflegen.
Hausbesuch mit Polizei
So schlimm kann die Sache allerdings nicht sein, denn erst 3 Monate später führt die KESB – sekundiert von zwei bewaffneten Polizisten – einen unangemeldeten Hausbesuch durch. Herr F. wird dazu gezwungen, einer Begutachtung seiner Ehefrau im Kantonsspital zuzustimmen, ansonsten würde ihm auf der Stelle sein Mandat als Vorsorgebeauftragter entzogen. Die Begutachtung im Spital empfindet Herr F. als demütigend. Der Gutachter habe Herrn F. wiederholt und auch vor den Kindern gedroht, „… wenn Sie nicht kooperieren, werde ich einen Brief schreiben, dass sie ihre Frau nie mehr sehen werden.“ Nach acht Tagen erst ist die Untersucherei zu Ende und Frau F. wird gegen den Willen ihres Mannes direkt ins Pflegeheim eingeliefert. Der Dauerstress aber bleibt nicht ohne Wirkung: sie erleidet einen Schlaganfall. Herr F. merkt, dass die Lage aussichtslos ist: seine Frau würde zwar gerne zu Hause leben und von ihren Angehörigen betreut werden. Wenn sie aber wieder gesundheitliche Probleme haben sollte, womit aber beim Alter und Gesundheitszustand der Frau unbedingt zu rechnen ist, läuft er Gefahr, von den Behörden angezeigt zu werden.
Abschied ins Heim
Nach wie vor ist er zwar davon überzeugt, dass er seine Frau im ehelichen Haus mindestens gleichwertig betreuen und pflegen kann wie dies das Personal eines Pflegeheimes tut. Auch sein Hausarzt bestätigt ihm – wie der Spitalbericht – , dass seine Pflege völlig ausreichend ist. Er findet sich aber damit ab, dass seine Ehefrau den Lebensabend im Pflegeheim verbringen wird, da er rechtliche Konsequenzen von behördlicher Seite befürchtet. Die KESB erlässt daraufhin ihren Entscheid. Herr F. habe ja nun eingesehen, dass er seine Frau nicht selber betreuen könne. Das Verfahren wird eingestellt, eine Beistandschaft wird nicht eingerichtet und Weisungen werden nicht erlassen. Dann rechnet die KESB die Kosten dieses Verfahrens vor: Verfahrensgebühr Fr. 1500.-, Barauslagen Fr. 300.-, Gutachterkosten Kantonsspital Fr. 6600.-. Total Fr. 8’400.-. Zu Bezahlen von: Frau F.
Überfall statt Hausarzt
Dagegen wehrt sich Herr F.. Die anonyme Gefährdungsmeldung sei total unbegründet gewesen. Natürlich könne man jede Pflege besser machen, er habe weder jene im Spital noch jene im Pflegeheim als optimal empfunden, aber seine Pflege sei nicht ungenügend und sicher nicht gesundheitsgefährdend. Nach seiner Sicht habe seine Frau viel mehr seine Nähe und ihre gewohnte Umgebung für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden nötig gehabt. Mit ihrem ungerechtfertigten Vorgehen habe die KESB den Schlaganfall seiner Frau begünstigt. Falls die KESB eine solchen Aufwand treibe, ohne zu wissen wer der Melder ist müsse sie doch beispielsweise zuerst den Hausarzt befragen, bevor sie einen Überfall organisiere.
Kosten fürs Nichtstun
Doch die KESB beharrt darauf, dass die demente Frau F. zahlen muss, auch wenn keine Massnahmen nötig sind. So will es die entsprechende Verordnung. Nebst den Kosten von Fr. 8400.- muss Herr F. nun auch den unnötigen 8-tägigen Aufenthalt im Spital bezahlen und aufs Konto dieser Gefährdungsmeldung geht vermutlich auch der Schlaganfall von Frau F.. Schon die bisherigen Rechnungen betragen zusammen über 30’000.- und monatlich werden es durch den Pflegeheimaufenthalt 10’000.- mehr. Die Rechnung der KESB über Fr. 8400.- entspricht ziemlich genau der AHV-Rente von Herrn F. für 7 Monate.
Herr F. zahlt. Doch er sagt: „Der immaterielle Schaden, den uns die KESB in einer unheiligen Zusammenarbeit mit dem Spital und dem Pflegheim zugefügt hat, ist bei weitem grösser, ja unbeschreiblich. Ich habe sehr grosses Verständnis für Leute bekommen, welche lieber den Tod wählen, als die Vormundschaft durch die KESB zu ertragen. Somit kann ich nur hoffen, dass die zuständigen Politiker zum Nachdenken kommen.“
* alle Namen sind der Schweizerzeit bekannt
Hermann Lei, Frauenfeld