
28.5.18 Freipass für Verrohung und Verbalgewalt
Zweiklassenjustiz
Nun ist es offiziell: Einen Politiker darf man als „Dreckslügner“, „Kriminellen“, „Dummkopf“ und als „dumm, dümmer, am dümmsten“ bezeichnen.
von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Verurteilt wegen Lappalien
Harry B. wurde vor kurzem verurteilt, weil er Jolanda Spiess-Hegglin im Scherz als Gutmensch bezeichnete – neben einem Scherzbild eines „Gutmenschen“ ohne Hirn. Reini K. wurde verurteilt, weil er die BH-Verbrennerin Funiciello als „so überflüssig wie die Pest“ bezeichnete. Und Claudio S. wurde verurteilt, weil er einen Grünen, der zwar keine Strafe fasste, aber strafrechtlich verurteilt wurde, aus Versehen als vorbestraft bezeichnete. Weitere Mitglieder der SVP wurden für harmlose Äusserungen wie „Rädelsführer“, „linksextrem“ oder gar für die Wiedergabe von Tatsachen („Kosovaren schlitzen Schweizer auf“-Plakat) verurteilt oder stehen vor Gericht, weil sie das Wort „Zigeuner“ auf ein Abstimmungsplakat schrieben. Die Reihe liesse sich beliebig fortsetzen. Fakt ist: wer bei der SVP ist, bei dem reicht schon ein flapsiger Spruch oder ein kleines Versehen und er ist vorbestraft.
„hirnamputierter Waschlappen“
Ganz anders ist das, wenn da einer auf der linken Seite poltert. Man glaubt es kaum, aber die folgenden Ausdrücke sind nach Ansicht von Richtern oder Staatsanwälten vollkommen legal – wenn sie gegenüber jemandem von der SVP geäussert werden: „Braunwurst“, „Trottel“, „bekennender Rassist“, „Nazi-Sympathisant“, „Drecksack“, „krankes Schwein“, „dreckiges Schwein“, „gottverdammtes Dreckschwein“ „Elendes, riesengrosses Arschloch!“ „hirnamputierter Waschlappen!“ und „Abschaum der Menschheit!“. Gesinnungsjustiz nennt man das und die Schweizerzeit hat immer wieder darüber berichtet.
Freipass für Verbalgewalt und Verrohung
Die links-grüne Mehrheit der strafrechtlichen Kammer des Bundesgerichts hat vor kurzem mit einem völlig unverständlichen Urteil einen weiteren Freipass für Verbalgewalt und Verrohung ausgestellt. Ein der SP nahestehender Hass-Schreiber (vgl. Bild) war im Dezember 2016 verurteilt worden, weil er mich unter anderem öffentlich „Dreckslügner“ genannt hatte. Der IV-Rentner höhnte mir gegenüber, er habe sowieso kein Geld und man könne ihn deshalb nicht belangen. Gegen die Verurteilung ging er in Berufung und verlangte vor Obergericht einen Freispruch. Er bekam ihn, von einem linken Gericht. Und die mehrheitlich linksgrünen Richter der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts bestätigten die unsägliche Argumentation der Vorinstanz, wonach ein Vertreter der SVP (und nur der SVP) straflos mit Verbalgewalt eingedeckt werden kann. Das erstaunt nicht, denn im Spruchkörper hatten der linksgrüne Bundesrichter Denys und SP-Richter Oberholzer, ein altbekannter Blocher- und SVP-Feind, die Mehrheit.
Dank EMRK darf man uns beschimpfen
Die Äusserungsfreiheit sei unverzichtbar und impliziere, dozierten die hohen Richter, dass die Akteure im politischen Meinungsstreit akzeptieren müssten, sich manchmal einer heftigen öffentlichen Kritik auszusetzen. Die Äusserungen politischer Gegner in einer engagierten Debatte seien nicht immer zum Nennwert zu nehmen, da sie oft das Denken ihrer Autoren überschreiten würden. Zu berücksichtigen sei weiter, dass Art. 10 EMRK auch Meinungsäusserungen schütze, die einen Teil der Bevölkerung verletzten, schockierten oder beunruhigten. Art. 10 Ziff. 2 EMRK lasse kaum Platz für Beschränkungen der Freiheit des politischen Diskurses und in Fragen von Allgemeininteresse. Und: auch die vulgäre Wortwahl sei grundsätzlich geschützt. Zu guter Letzt durfte ich für diese Belehrung auch noch nicht geringe Gerichtskosten bezahlen.
Bürger dritter Klasse
Nun, ich kann damit leben, als weisser, christlicher Schweizer ein Bürger zweiter oder dritter Klasse zu sein und mich im Namen der Meinungsäusserungsfreiheit von einem IV-Rentner, den ich mitfinanziere, beschimpfen zu lassen. Aber ich wäre froh, wenn es mir wenigstens erlaubt wäre, auch einem Bundesrichter zu sagen, was ich von ihm halte. Aber wenn ich hier Klartext reden würde, so würde ich sicher verurteilt.
Hermann Lei