
26.8.2020 Serafe-Schwindel von Bundesrat und Bakom
200826 SZ Lei Serafe Schwindel
Zwangsabgabe Serafe
von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Bundesrat und Bakom behaupten zum Teil bis heute, man müsse unter gewissen Umständen keine TV-Gebühren bezahlen. Das ist Teil eines grossen Schwindels.
Bisher galt: Wer keinen Fernseher oder Radio hat, aber Internet, der musste die Billag-Rechnung nur bezahlen, wenn er ein Digital-TV-Abonnent hat oder bei einem Gratisanbieter wie Wilma oder Zattoo registriert war. Seit 2019 gibt es nur noch eine einheitliche «Abgabe mit Spezialcharakter». Bundesrat und das zuständige Amt Bakom betonten aber immer wieder, bis 2023 könne man ein Gesuch um Befreiung von der Abgabe stellen – wie bis anhin.
Ein Computer gilt als Radio
Doch Entscheide von Bundesgericht und Bakom zeigen, dass die gemachten Versprechungen nichts gelten: Ein PC oder ein Handy sei zwar ohne Digital-TV-Abo kein Fernseher – aber sehr wohl ein Radio. Da neu nicht mehr zwischen Radio- und TV-Gebühr unterschieden wird müsse man auch bezahlen, wenn man kein TV, sondern nur ein «Radio» namens PC oder Handy habe. Bis heute steht allerdings auf der Homepage des Bakom das Gegenteil!
Abbildung 1 Falschaussage auf Bakom-Homepage am 1. August 2020
Das heisst, das vom Bundesrat versprochene Opting-out (wer kein TV-Gerät hat muss während fünf Jahren nicht bezahlen) gilt nur für unsere TV- und handylose Urgrossmutter. Und sonst für niemanden.
Kurtaxe für SRF
Doch ist die Zwangsabgabe für das Schweizer Farbfernsehen überhaupt legal? Wenn es sich um eine Steuer handelt, so müsste sie in der Verfassung erwähnt sein, denn in der Schweiz gilt: keine Steuer ohne Verfassungsgrundlage! Das Bundesgericht meint, die Fernsehsteuer sei eine vom Bund hoheitlich erhobene Abgabe, welche dazu diene, gebührenfinanzierte Veranstalter, namentlich die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG, zu subventionieren. Sie sei etwa vergleichbar mit einer Kurtaxe. Nach ständiger Rechtsprechung stellt jedoch auch eine Kurtaxe eine Steuer dar. Die TV-Abgabe war schon nach altem Recht eine Steuer und ist es, da die Abgabe nun nicht mehr an das Vorhandensein eines Empfangsgeräts anknüpft, geschweige denn an dessen Benutzung, nach neuem Recht umso mehr.
Zweimal verfassungswidrig
Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen ist in der Verfassung aber nicht ausdrücklich verankert, weshalb dem Bund die Kompetenz zur Erhebung dieser Steuer fehlt. Weiter ist die Höhe der Abgabe weder durch Verfassung noch durch das Gesetz begrenzt, sondern richtet sich vordringlich nach dem Finanzierungsbedarf der SRG. Die Abgabe ist daher mit der Verfassung nicht vereinbar. Das erklärt, weshalb sich die Verwaltung hinter diffusen Bezeichnungen wie bspw. «Abgabe mit Spezialcharakter» versteckt. Immerhin ist anzumerken, dass das neue verfassungswidrige System vom Volk – wenn auch hauchdünn mit 50,1 % – im Jahr 2015 an der Urne angenommen wurde.
Nur für Höhlenbewohner und Urgrossmütter
Bundesrat und Bakom haben uns in also Bezug auf die Zwangsabgabe falsch informiert und treiben nun verfassungswidrig eine Steuer ein. Ausser Höhlenbewohnern und Urgrossmüttern nützt auch das «Opting-out-Formular» der Serafe niemandem. Es bringt daher auch nichts, die Serafe-Rechnung nicht zu bezahlen. Uns bleibt damit nur der Gebührenstreik, zum dem ich schon im Februar aufgerufen habe. Dass das System diese Möglichkeit fürchtet zeigt sich daran, dass der System-Journalist Ruedi Studer im Blick gegen den von der Schweizerzeit propagierten Gebührenstreik hetzte. Schon dreimal.
Der Gebührenstreik hat also Potenzial: Senden Sie den Betrag, den Sie der Serafe zahlen müssen, dieser in Münzen und Banknoten eingeschrieben zu, dokumentieren Sie das und verlangen Sie eine Bestätigung.
Hermann Lei