26.10.18 Dem Völkerrecht ausgeliefert

18_20_Schweizerzeit_PDF Völkerrecht

 

Ohne Selbstbestimmung

von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

 

Fremde Richter statt Schweizer Recht heisst auch, dass es immer einen Verlierer gibt. Nämlich das Schweizer Recht.

 

Wir Schweizer würden einen «doppelten Schutz durch die Bundesverfassung und die EMRK» geniessen, erzählen uns die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative. Wahr ist, dass es bei jedem Entscheid gestützt auf «Völkerrecht» Verlierer gibt. Ein paar Beispiele.

 

Kein Recht auf Sicherheit?

Nachdem Kadusic wegen Raub, Gefährdung des Lebens und einfachen Körperverletzungen acht Jahre gesessen hatte sollte der uneinsichtige und erheblich Rückfallgefährdete eine therapeutische Massnahme antreten. Der Europäische Gerichtshof EGMR befand, dass damit die Schweiz das Recht auf Freiheit und Sicherheit nach Art. 5 EMRK verletzt habe. Kadusic wurde aus der Haft entlassen und erhielt eine Entschädigung von 32‘000.- Euro.

Der Argentinier X. hätte ausgewiesen werden müssen. Das Bundesgericht setzte sich aber darüber hinweg, weil das «vorherrschende europäische Rechtsverständnis» Vorrang vor unserer Bundesverfassung habe.

Der abgelehnte Asylsuchende U. aus Nigeria wurde in Deutschland beim Versuch Kokain einzuführen, festgenommen und zu 42 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach der Haft sollte er endlich die Schweiz verlassen. Gemäss Urteil der Strassburger Richter darf der Nigerianer aber trotz Straffälligkeit und Sozialhilfeabhängigkeit in der Schweiz bleiben.

Das Recht der Schweizer auf Sicherheit und die Verhinderung von schweren Straftaten ist offenbar weniger wichtig als das Bleiberecht von Kriminellen.

 

Kein Recht auf eigenes Recht?

 

Herr Schlumpf, 67, unterzog sich einer Geschlechtsumwandlungsoperation. Diese wird in der Schweiz von der Krankenkasse übernommen, nach einer zweijährigen Abklärungsfrist. Frau Schlumpf klagte erfolgreich beim EGMR: Zum Schutz der Menschenrechte gehört nach Auffassung des EGMR das Recht, sich eine Geschlechtsumwandlung bezahlen zu lassen – und zwar subito.

Eine Schweizerin und ein Ungar beschwerten sich, weil sie bei der Heirat nicht je ihren eigenen Nachnamen beibehalten konnten. Unter den Mitgliedstaaten des Europarats bestehe ein Konsens zur Gleichberechtigung der Eheleute bei der Wahl des Familiennamens, meinte der EGMR – und verurteilte die Schweiz.

Der Verein Association Rhino bezweckte die illegale Besetzung von Häusern und wurde deshalb von den Schweizer Instanzen als rechtswidrig eingestuft. Zum Schutz der Menschenrechte gehört nach Auffassung des EGMR das Recht, sich in einem Verein mit rechtswidrigem Zweck zusammenzuschliessen.

Die Reihe liesse sich beliebig fortsetzen. Das Recht der Schweizer Bürger, ihr eigenes Recht zu setzen, ist offenbar nur dort gegeben, wo es den fremden Richtern passt.

 

Kein Recht auf Menschenrechte?

Ein Verfahren gegen einen katholischer Priester aus Genf wegen sexueller Handlungen mit Abhängigen wurde eingestellt, da die Taten – die er offenbar zugegeben hatte – verjährt waren. Weil der Staatsanwalt in seiner Begründung der Einstellungsverfügung die Verjährung erwähnt hatte, sei das Recht des Priester auf die Unschuldsvermutung verletzt, monierte der EGMR. Die Schweiz musste dem Priester 27‘000 Euro bezahlen.

Und gemäss einem jüngeren Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist es erlaubt, den Präsidenten der Jungen SVP Thurgau wegen einer Stellungnahme für die Minarett-Initiative des «verbalen Rassismus» zu bezichtigen. Bei dem Urteil hatte der EGMR übrigens eines der fundamentalsten Menschenrechte im Prozess, den Anspruch auf rechtliches Gehör, verletzt. Im während mehrerer Jahre in Strassburg geführten Verfahren wurde der junge SVPler nicht angehört. Er wusste nicht einmal, dass ein solches Verfahren läuft. Erstmals bekam auf Grund des Anrufs eines Journalisten inoffiziell Kenntnis vom inzwischen abgeschlossenen Verfahren gegen ihn. Offiziell wurde ihm das Urteil des EGMR nie eröffnet.

Im Namen der Wahrung der Menschenrechte verlieren wir Schweizer also nicht nur unser Recht auf Sicherheit und eigene Gesetze – wir werden von den internationalen Richtern nicht einmal mehr dazu angehört. So sind wir dem sogenannten «Völkerrecht» schutzlos ausgeliefert.

 

Hermann Lei