
26.1.18 Ein ausgekochter Justizskandal
EGMR produziert Justizskandal
Fremde Richter brechen was sie schützen sollen
Von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Der EGMR entscheidet gegen einen Jungpolitiker der SVP. Ohne ihn zu informieren, geschweige denn ihn anzuhören.
Der Präsident der JSVP Thurgau hatte 2009 im Vorfeld der Minarettabstimmung bei einem öffentlichen Anlass gesagt, es sei an der Zeit, der Ausbreitung des Islams Einhalt zu gebieten. Ein symbolisches Zeichen wie das Minarettverbot sei ein Ausdruck für den Erhalt der eigenen Identität. Die auch mit öffentlichen Geldern bezuschusste Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA diffamierte daraufhin unter dem Titel „Verbaler Rassismus“ auf ihrer Homepage den jungen Politiker. Wir beschlossen, vor Gericht zu gehen. Mit Erfolg: Die GRA wurde 2012 vom Bundesgericht unter Strafandrohung verpflichtet, ihre Verunglimpfung aus ihren Publikationsmitteln zu entfernen und musste an der bisherigen Stelle einen Auszug aus dem Urteil veröffentlichen.
Antirassismusindustrie konsterniert
Das Bundesgericht hatte gezeigt, dass es wichtig ist, dass politische Meinungen geäussert werden können. Die GRA und die Antirassismusindustrie waren konsterniert. Hans Stutz, von 1995 bis Ende 2014 Redaktor der umstrittenen Prangerartikel, schrieb von einem schwer nachvollziehbaren Bundesgerichtsurteil, es sei „als ob die Welt still gestanden“ sei. Sein Bruder im Geiste, Georg Kreis, beklagte sich in der WOZ, es sei nicht neu, dass sich Täter als Opfer verstehen würden und sich von KämpferInnen gegen den Rassismus verfolgt fühlen.
Die Schweiz muss zahlen
Was wir nicht wussten: Die GRA war gegen den Bundesgerichtsentscheid an den EGMR gelangt. Denn der EGMR mischt sich heute in Detailfragen ein, die nichts mit menschenrechtlichen Grundsatzfragen zu tun haben und tat das auch hier. Anfangs 2018 entschied der Gerichtshof, das Bundesgerichtsurteil gegen die GRA habe die Meinungsäusserungsfreiheit der Stiftung verletzt. Der Präsident der Jungen SVP Thurgau sei eine Person des öffentlichen Lebens, der in politischen Debatten mit öffentlicher Kritik zu rechnen habe. Das Werturteil der Stiftung weise eine sachliche Grundlage auf. Und die Schweiz müsse die GRA mit Euro 35‘000 entschädigen.
Ein rechtsstaatlicher Skandal
Das Urteil ist ein rechtsstaatlicher Skandal, den auch die Schweizer Richterin Helen Keller befürwortet hat. Jedes Kind lernt eigentlich, dass bei Auseinandersetzungen immer auch die andere Seite angehört werden muss. Ein Gericht, das nur eine Seite anhört, ist einseitig. Das rechtliche Gehör ist für ein rechtsstaatliches Verfahren unabdingbar und wird von Art. 6 Abs. 1 EMRK sowie in Art. 47 Abs. 2 der Europäischen Grundrechte-Charta anerkannt. Die Schweiz wurde vom EGMR wegen Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens schon mindestens 24 Mal verurteilt. Zudem müssen Entscheide gemäss Art. 6 Abs. 1 EMRK innerhalb angemessener Frist gefällt werden. Um beide Grundsätze scherte sich der EGMR indes nicht: 5.5. Jahre dauerte es, bis die Strassburger Richter entschieden hatten. Der ehemalige Präsident der JSVP, über den entschieden wurde, hatte in dieser Zeit nicht die geringste Ahnung von diesem Verfahren, geschweige denn, dass er zu den Behauptungen der GRA etwas sagen konnte. Selbst das Urteil gegen ihn durfte er nur aus der Presse erfahren. Ein rechtsstaatlicher Skandal, begangen von einem Gericht, das angeblich dafür da ist, den Rechtsstaat zu schützen.
Ein Volk von Rassisten?
Das Skandalurteil stellt zudem einen Freipass dafür dar, alle Befürworter der Minarettinitiative zu verunglimpfen – also rund 57% der Stimmbevölkerung. Genau das war aber offenbar das Ziel: Das ausländische Gericht konsultierte zu seiner Entscheidfindung nämlich nicht etwa die Grundrechte, sondern hetzerische Verlautbarungen der einseitigen Schweizer Rassismuskommission oder der „Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz“ gegen die Minarettinitiative. Eine unrühmliche Rolle spielte in diesem Verfahren auch die offizielle Schweiz, welche immerhin Stellung nehmen konnte. Sie tat dies weniger als nur halbherzig und leistete den privaten Antriassismuswachhunden sogar argumentative Schützenhilfe.
Das Beispiel zeigt, wie selbstherrliche fremde Richter die Rechtsgrundsätze, die sie zu schützen vorgeben, brechen, um uns unsere Rechte zu nehmen. Wenn wir kein fremdes Recht und keine fremde Richter wollen, so können wir aber eines tun: Ja sagen zur Initiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“, Ja zu Selbstbestimmungsinitiative.
Hermann Lei, Frauenfeld