25.5.25 Demokratie in Deutschland: «Die Leute antreten lassen»

«Gesichert rechtsextremistisch»

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von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

 

Deutschland nach 1945: Nach dem Naziterror müssen in einer Kleinstadt die ersten demokratischen Wahlen durchgeführt werden. Die Stadtoberen zerbrechen sich den Kopf, wie man das machen könne. Bis einer die  Idee hat: «Na, da lassen wir die Leute mal antreten.»

 

Die Anekdote aus der Nachkriegszeit verdeutlicht es: Demokratie wurde in Deutschland meist von oben verordnet. Zaghafte Versuche der Bürger, mehr Freiheiten zu erlangen, wurden brutal unterdrückt: Das gesamtdeutsche Parlament, der Liberalismus und die Demokratie wurden blutig niedergeschlagen und es war dann Preussen, das eine Verfassung installierte. Erst 1871 vereinte Bismarck Deutschland – mit einem modernen allgemeinen Wahlrecht und einem gesamtdeutschen Parlament. Nach den beiden Weltkriegen schliesslich zwangen die Siegermächte dem besiegten Land die Staatsordnung auf. Mit anderen Worten: Deutschland hat wurde nicht von unten demokratisiert, sondern von oben, zwangsweise. Das spürt man bis heute.

 

Der Verfassungsschutz in Deutschland

Zum Schutz des Staates – nicht der Bürger – wurde 1950 der Bundesverfassungsschutz (BfV), Deutschlands Inlandsnachrichtendienst, gegründet. Er sammelt Informationen über Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung und kann dazu nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Eine Besonderheit ist seine weisungsgebundenen Unterordnung unter das Innenministerium. In anderen Demokratien sind die Inlandsdienste stärker parlamentarisch kontrolliert. Der Geheimdienst liegt also in Deutschland allein in den Händen der Exekutive. Staatsschutz von oben, typisch für dieses Land.

 

Parteienverbot in Deutschland

Eine weitere Besonderheit ist das Parteienverbot. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung können ein Verbotsverfahren einleiten. Das Bundesverfassungsgericht kann dann mit 2/3-Mehrheit der Richter eine Partei auflösen und ihr Vermögen einziehen, Abgeordnete verlieren automatisch ihr Mandat. Deutschland steht mit seinem institutionalisierten Parteienverbot ziemlich allein in Europa. Zwar haben andere Länder rechtliche Möglichkeiten, extremistische Gruppierungen zu verbieten – aber meist greifen diese nur bei nachgewiesener Gewaltanwendung oder Terrorbezug, nicht aufgrund von Gesinnung allein. Vorbild (in der Ausgestaltung, nicht in der darauf folgenden Ausführung) ist paradoxerweise das Verbot der SPD durch die Nazis 1933.

Abbildung 1 Am 22. Juni 1933 verboten die Nazis die SPD

 

Einstufung der AfD als rechtsextrem

Dies droht nun der Oppositionspartei AfD: Am 2. Mai 2025 stufte das BfV die AfD bundesweit als «gesichert rechtsextremistisch» ein. Dadurch kann sich der Geheimdienst selbst ermächtigen, Parteimitglieder zu beschatten, Bewegungsprofile zu erstellen, V-Leute in die Partei einzuschleusen, Telefonate abzuhören, E-Mails und Chatverläufe mitzulesen und Internetkommunikation auszuwerten sowie die Ergebnisse zu veröffentlichen. Die AfD wird durch die Einstufung nicht verboten, aber institutionell unter Druck gesetzt. Beamte, die der AfD angehören, z.B. Polizisten, können aus dem Amt entfernt werden.

 

Verbote statt Debatte

Wenige Wochen nach den verlorenen Wahlen, in denen fast jeder vierte Deutsche AfD wählte, fordern führende Politiker und Medien nun bereits ein Verbotsverfahren. Dass eine starke Oppositionspartei wegen falscher Ansichten unter nachrichtendienstliche Dauerbeobachtung gestellt und vielleicht verboten wird, passt in ein Land, das Demokratie nie von unten entwickelt hat, sondern stets von oben verordnet bekam. In Deutschland bekämpft nun der Geheimdienst die Opposition.

Auch anderswo in Europa mehren sich Versuche, unliebsame Kräfte nicht in der Debatte und an der Urne, sondern mit staatlichen Mitteln zu zerstören.

 

Hermann Lei