
22.6.21 Skurrile Zeiten, skurrile Gesetze
210622 SZ Lei skurrile Zeiiten
Unvollständiges Bundesbüchlein
Skurrile Zeiten, skurrile Gesetze
Im Abstimmungsbüchlein, das Sie kürzlich erhalten haben, sind die Erläuterungen in wesentlichen Punkten unvollständig und falsch. Zudem stimmen wir über ein Gesetz ab, das bereits in Kraft ist.
von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Beispielsweise steht im Abstimmungsbüchlein auf S. 41, dass es «nicht um das Impfen» gehe. Art. 3a des Gesetzes handelt aber von «geimpften Personen» handelt, die nicht in Quarantäne müssen.
Abbildung 1 oben Bundesbüchlein, unten tatsächliches Gesetz
Artikel «verloren» gegangen
In Covid-19-Gesetzestext im Bundesbüchlein sind noch weitere Artikel verloren gegangen. Zum Beispiel «Art. 1a». In diesem Artikel wird bestimmt, der Bundesrat könne «Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens» festlegen. Auch der Artikel «2bis», in dem es um Vorgaben zu «Subsidiarität, Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit» geht, fehlt im roten Büchlein. Beide Artikel sind sehr wichtig, werden aber vom Bundesrat mit keiner Silbe erwähnt. Bereits am 5. Mai hat deshalb SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor den Bundesrat gefragt, ob die Schweizer mit den Abstimmungserläuterungen über das Covid-19-Gesetz getäuscht worden seien.
Schon gedruckt?
Fairerweise muss man sagen: Abgestimmt wird nur über den Gesetzestext vom 25. September 2020, gegen den das Referendum zustande gekommen war; die nachträglichen Ergänzungen (z.B. die drei erwähnten «verlorenen» Artikel) müssten per separatem Referendum bekämpft werden. Oder doch nicht? In der Arena erklärte Pandemiediktator Berset jedenfalls, bei einem Nein würden auch die nachfolgenden Verschärfungen dahinfallen. Also geht es in der Abstimmung doch um die «vergessenen» Anpassungen, welche das Parlament verabschiedete als das Bundesbüchlein angeblich schon gedruckt war. Wir stimmen also über etwas ab, das Sie nicht lesen konnten.
Terrorgesetz?
Der Bundesrat hat damit seine Pflicht zur vollständigen, korrekten und transparenten Information verletzt. Das weitgehende Verbot von Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen bzw. gegen das Covid-19-Gesetz hat zudem den Meinungsbildungsprozess vor der Abstimmung ausgehebelt. Betreffend die Abstimmung zum «Terrorgesetz» behaupte der Bundesrat im Hinblick auf terroristische Gefährdungen sodann m.E. falsch und irreführend, dass die Polizei in der Regel erst einschreiten könne, wenn eine Person eine Straftat begangen habe. Das unterschlägt, dass bereits heute ausreichende präventive Interventionsinstrumente zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Verfügung stehen.
Flut von Beschwerden
In diversen Kantonen sind daher Abstimmungsbeschwerden betreffend das Covid-19-Gesetz und/oder das PMT-Gesetz eingereicht worden. So hat unter von Prof. Paolo Bernasconi zusammen mit neun ehemaligen Staatsanwälten, in Schwyz haben 38 Personen und im Kanton Thurgau haben mehrere Rechtsanwälte, sowie fünf Kantonsräte aus SVP, EDU und SP – darunter auch der Schreibende – Beschwerden erhoben. Ob die geballte Ladung an Beschwerden das Bundesgericht überzeugen wird, bleibt abzuwarten.
Aber sagen kann man jetzt schon: Auch ein angeblicher Notstand rechtfertigt die Art nicht, wie hier Gesetze gemacht wurden.
Hermann Lei