21.12.19 Im Tode gleich?

19_24_Schweizerzeit_PDF Im Tode gleich

In Frauenfeld zeigen die Gräber gen Mekka

von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

 

Die muslimischen Bestattungsvorschriften und -riten sind mit unseren Traditionen nur schwer in Einklang zu bringen. Sie werfen insbesondere auch die Frage auf, ob damit nicht elementare Rechtsgüter unseres Landes verletzt werden.

 

Auf dem Friedhof in Frauenfeld gibt es neu ein muslimisches Grabfeld. Der Wunsch nach einem muslimischen Grabfeld sei schon länger vorhanden gewesen, rapportierte die Thurgauer Zeitung. Die meisten Muslime legen Wert auf ein islamisches Begräbnis. Die Toten sind hierbei so zu bestatten, dass sie, getrennt von Angehörigen anderer Religionen, auf ihrer rechten Seite ruhend, das Gesicht der Kaaba in Mekka zuwenden. Der Leichnam ist zudem traditionellerweise der Erde bar zu übergeben, ohne Sarg, und nur in ein einfaches Tuch eingewickelt. Und die Leichname bedürfen „ewiger“ Grabesruhe.

 

Sonderfriedhöfe

Unsere Verfassung schliesst nicht aus, dass neben den öffentlichen Friedhöfen konfessionelle Sonderfriedhöfe bestehen, die den Angehörigen der betreffenden Religionsgemeinschaft vorbehalten bleiben. Im Thurgau gab es deshalb immer auch konfessionell geführte Begräbnisstätten, z.B. zwei katholische sowie einen jüdischen Friedhof in Kreuzlingen. Und unweit meiner Heimatstadt findet sich auch ein schöner Wald für Naturbestattungen. Solche Begräbnisformen sind auch nicht problematisch, es obliegt aber vorab der betreffenden Gemeinschaft, sich um die Errichtung eigener privater Sonderfriedhöfe zu bemühen. Die rituellen Begräbnisvorschriften des Islam kollidieren hingegen in den meisten Fällen mit den weltlichen Regelwerken über das Bestattungswesen in der Schweiz.

 

In der Reihenfolge ihres Todes

Die ewige Grabesruhe zum Beispiel ist schlicht aus raumplanerischen Gründen in der überbesiedelten Schweiz nicht machbar. Die muslimischen Bestattungsvorschriften und -riten sind aber auch sonst mit unseren Traditionen nur schwer in Einklang zu bringen und werfen insbesondere auch die Frage auf, ob damit nicht elementare Rechtsgüter unseres Landes verletzt werden. Nach den leidvollen Erfahrungen des Kulturkampfes, welcher unser Land beinahe zerriss, schrieb die Schweiz 1876 eine strikte Trennung von Kirche und Staat in ihrer Verfassung fest. In Bezug auf die öffentlichen Friedhöfe sollen die Verstorbenen in  einem solchen Staat unbesehen ihrer Person und Religion in der Reihenfolge ihres Todes nebeneinander beerdigt werden.

 

Ein neuer Kulturkampf?

Diese Regel hatte den Zweck, die Diskriminierung Angehöriger anderer Konfessionen etwa durch örtliche Aussonderung des Grabes zu verhindern. Unbesehen von Herkunft, Geschlecht, Rasse, Religion und anderen Präferenzen sollen die Toten nach der Reihenfolge ihres Ablebens aneinandergereiht werden. Wenigstens nach dem Tode, so der moderne Grundgedanke, sollten alle Menschen gleich sein. Ich finde es tröstlich, dass wir Menschen wenigstens  im Tod alle gleich sein sollen. Frauenfeld und weitere angeblich «moderne» Städte aber verabschieden sich nun von diesem modernen Gedanken.

 

Hermann Lei