
2.7.18 Wer nicht handelt, wird behandelt
von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Eine Studie der Hochschule Luzern hat der KESB ein gutes Zeugnis ausgestellt. Das ist nicht erstaunlich, denn befragt wurden in der Studie KESB-Mitarbeiter.
Der kleine Ben
Monatelang wird die Familie von Ben ausgeforscht, weil Ben auf Druck der Lehrerin wahrheitswidrig fabulierte, er und seine Geschwister würden vom Vater manchmal mit einer Holzkelle geschlagen. Oder Herr F.: Aufopfernd pflegt er seine Frau. Eine anonyme Gefährdungsmeldung aber setzt dem ein Ende. Und kostet ihn Fr. 30’000.-. Frau N. wiederum betreut seit vielen Jahren praktisch unentgeltlich den schon älteren, etwas zurückgebliebenen Herrn K. Die KESB will nun einen Berufsbeistand für Herrn K. einsetzen. Denn Frau N. führe keine doppelte Buchhaltung für den alten Mann, das sei unprofessionell. „Dank“ dem teuren Beistand muss Herr K. bald in eine Sozialwohnung ziehen. Und der demenzkranke Walter B. wird aus heiterem Himmel verbeiständet. Seine mit ihm seit 43 Jahren verheiratete Ehefrau hat fortan nichts mehr zu sagen. Die Schweizerzeit-Berichte über diese wahren KESB-Vorfälle haben viele Leser betroffen gemacht. Und landesweit steht die KESB oft in der Kritik.
Schumis Frau muss die KESB fragen
Meine eigenen Erfahrungen sind so: Es gibt zwar viele KESB, die hervorragend arbeiten. Aber immer wieder werde ich mit Missständen wie oben geschildert konfrontiert. Und die KESB versucht oft, Privatpersonen, welche beeinträchtigten Menschen zur Seite stehen können, durch eigene Leute zu ersetzen. Prominentestes Beispiel ist der verunfallte Ex-Rennfahrer Michael „Schumi“ Schuhmacher. Bei grösseren Geldbeträgen, Grundstückskäufen oder Krediten muss seine Frau Corinna die KESB fragen, ob sie das darf. Mit der alten Vormundschaftsbehörde hatte ich hingegen nie Probleme. Ende Mai wurde nun aber in den Begleitmedien Entwarnung gegeben: Eine Studie der Hochschule Luzern habe der KESB ein gutes Zeugnis ausgestellt. Der Autor der Studie, Prof. Daniel Rosch, erklärte, die KESB greife nur ein, wenn es nötig sei. Doch wer bestimmt, wann es nötig ist?
Früher war nicht alles schlechter aber vieles besser
Rosch bezeichnet seine Untersuchung aus dem Jahre 2015 und 2016 als repräsentativ. Er habe einen Rücklauf von 40% aller KESB-Bürden gehabt. Der Wert ist nicht schlecht, er zeigt aber die Schwäche der Studie: Es wurde nur die KESB selbst gefragt. Professor Rosch äusserte auch, heute müsse eine psychische oder geistige Beeinträchtigung vorliegen, damit jemand in die Psychiatrie eingewiesen werde. Die Erfüllung internationaler Verträge verpflichte sodann die Schweiz, verletzliche Personen vor Gewalt, Diskriminierung und Missbrauch zu schützen. Auf diese Weise suggeriert er, früher seien Menschen willkürlich psychiatriert oder Gewalt und Missbrauch ausgesetzt worden. Damit tut man den Vormundschaftsbehörden unrecht: selbstverständlich wurden schon früher verletzliche Personen geschützt und auch in die Psychiatrie durfte man nur Menschen einweisen, die diesen Schutz benötigten.
Vorsorgeauftrag und Vollmacht
Eine Gefährdungsmeldung, ein Unfall, eine Krankheit, eine Demenzerkrankung, eine dauernde Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, eine Trennung, ein fragwürdiger Arztbericht, eine vorübergehende oder die dauernde Urteilsunfähigkeit könnte jeden von uns schon morgen treffen. Dann kann es sein, dass es die KESB für „nötig“ hält, einzugreifen. Wer es hingegen für nötig hält, dass er selbst über sein Leben bestimmt, der muss einen Vorsorgeauftrag verfassen und seine Angehörigen mit Vollmachten ausstatten. Denn: Wer nicht handelt, wird behandelt!
Hermann Lei