17.6.2025 Willkür im Talar

SZ-Verwaltungsrat Patrick Walder vor Gericht

SZ_2025_11 (1)-0007

von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

 

Ein Flüchtling stösst eine Mutter und ihr Kind vor einen Zug. Das Kind stirbt. Die SVP kritisiert daraufhin unsere Flüchtlingspolitik –  und wird deshalb vor Gericht gezerrt und vom Richter als rassistisch bezeichnet.

 

Der Mord auf dem Perron

Es war ein Bild des Schreckens: Ein 40-jähriger eritreischer Asylbewerber stösst am 29. Juli 2019 in Frankfurt eine Mutter und ihren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden Zug. Der Bub stirbt noch auf dem Gleis. Die Tat – willkürlich und grausam – erschüttert ein ganzes Land. Die SVP Zürich reagiert mit einer Medienmitteilung, die sich nicht gegen Eritreer als solche richtet, sondern gegen eine Asylpolitik, die solche Täter ins Land holt und duldet.

Die Anzeige aus der Community

Doch anstatt dass sich die Empörung gegen die Tat richtet, wird die SVP selbst zum Ziel. Unter anderem ein «eritreischer Medienbund», der von staatlichen Stellen Geld erhält, erstattet Anzeige. Unterstützt wird er von linken Kreisen – und vom SRF. Die Staatsanwaltschaft zögert zuerst, klagt dann aber sechs Jahre nach der Tat wegen Rassendiskriminierung doch an. Vor dem Bezirksgericht Uster versammeln sich Demonstranten mit Transparenten. Im Gerichtssaal: Patrick Walder, damaliger Präsident der SVP Zürich, Kantonsrat und Verwaltungsrat der Schweizerzeit – auf der Anklagebank.

Wenn Gesinnung wichtiger wird als Recht

Während draussen demonstriert wird, spricht GLP-Richter Mercier sein Urteil: Die Aussage sei grenzwertig, die SVP ohnehin latent rassistisch – so der Tenor seiner Begründung. Die Medienmitteilung sei nicht durch die Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt, sondern verstosse gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm. Doch da Walder sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in den Ferien befand, fehlt der konkrete Tatnachweis. Die Folge: Freispruch. Nicht weil unschuldig – sondern weil formell nicht nachweisbar.

Die Strafnorm als Meinungsknebel

Ein weiterer Präzedenzfall wird geschaffen. Die Anti-Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB) wurde einst als Schutz gegen Antisemitismus eingeführt, hat sich aber längst zur politischen Zensurkeule entwickelt. Es geht nicht mehr um den Schutz vor Diskriminierung, sondern darum, unliebsame Meinungen zu kriminalisieren. In Ländern wie Uganda – und zunehmend auch in der Schweiz – gilt: Es herrscht Redefreiheit, doch keine Freiheit nach der Rede.

Ein Prozess mit klarem Ziel

Für Patrick Walder war der jahrelange Prozess eine enorme Belastung – beruflich, privat, politisch. Die Anklage wirkte abschreckend, genau das war beabsichtigt. Die Demonstrationen dienten der öffentlichen Diffamierung, nicht dem Rechtsstaat. Dass die Anklage auf wackligen Füssen stand, interessierte niemanden. Es ging nie um Gerechtigkeit, sondern darum, ein Exempel zu statuieren. Auch ein Freispruch hinterlässt Schäden – das ist der Trick bei politischen Verfahren. Zustände wie in der DDR: Jeder darf seine Meinung sagen – muss aber mit den Konsequenzen leben.

Eine Justiz, die das Vertrauen verspielt

Eine Justiz, die mit zweierlei Mass misst, verspielt ihre Glaubwürdigkeit. Wenn Richter parteipolitisch urteilen, wenn Gesinnung wichtiger ist als Beweise, wenn Strafrecht zur ideologischen Waffe wird, dann ist der Gesinnungsstaat nicht mehr fern. Der Fall Walder ist ein Warnsignal. Er zeigt: Es genügt nicht mehr, im Recht zu sein – man muss auch politisch auf der „richtigen“ Seite stehen. Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Das ist Willkür im Talar.

Hermann Lei