17.6.2025 Geheimer Deal der SRG – untersucht die Staatsanwaltschaft?

Angst vor der Halbierungsinitiative

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von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

 

Das Staatsfernsehen macht den privaten Medien Geschenke – dafür kämpfen diese mit der SRG gegen die Halbierungsinitiative. Der geheime Deal ist peinlich, demokratiewidrig, kartellistisch – und gefährlich nah an der Grenze zur strafbaren ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB).

 

Existenzangst bei der SRG

Worum geht es? Die SRG kauft sich mit Gebührengeldern politischen Schutz – und die Medien kassieren dafür brav ab. Die SRG verpflichtet sich in einer geheimen Abmachung, ihr Online-Angebot freiwillig zusammenzustreichen. Keine langen Textnachrichten mehr, keine eigenständigen Ticker, keine interaktiven Inhalte. Künftig wird bei srf.ch vor allem verlinkt statt berichtet, auf Werbeeinnahmen wird verzichtet.

Politische Neutralität mit Gebührengeldern verkauft

Der Verlegerverband mit über 100 Medienunternehmen, 300 Publikationen, 30 Sendern und zahlreichen Newsplattformen verpflichtet sich im Gegenzug, die sogenannte «Halbierungsinitiative» nicht zu unterstützen. Maulkorb gegen Geld, nur TA macht nicht mit – ein ungeheuerlicher Vorgang! Wer die direkte Demokratie liebt, muss sich hier an den Kopf greifen. Eine gebührenfinanzierte Institution, die zur politischen Neutralität verpflichtet ist, kauft mit einer geheimen Absprache die private Presse im Vorfeld einer nationalen Abstimmung?

 

Affront gegen den Wettbewerb, gegen die politische Fairness

Man stelle sich das einmal vor: Die SRG, die jährlich fast 1.4 Milliarden Franken an Zwangsgebühren kassiert, beeinflusst mit diesen Mitteln direkt den politischen Prozess. Sie fädelt einen Deal ein, bei dem sich die Medienhäuser verpflichten, sie öffentlich zu schonen – im Gegenzug gibt sie ihnen Konzessionen im Online-Markt, schränkt ihre eigene Präsenz ein und verteilt Werbegelder an die «richtigen» Adressen.

Schwerer Vertrauensbruch

Besonders stossend: Die Vereinbarung wurde im Verborgenen verhandelt, das Parlament aussen vor gelassen. Die zuständige Kommission erfuhr erst aus den Medien davon. Wenn ein parastaatliches Unternehmen sich auf diesem Weg Vorteile verschafft ist das ein schwerer Vertrauensbruch. Die SRG ist nicht irgendein Verein – sie trägt eine verfassungsmässige Verantwortung.

Kritische Berichterstattung für Geld gestrichen

Und was machen die Verleger? Sie sichern sich ihre Privilegien. Statt die Medienfreiheit zu verteidigen, lassen sie sich bezahlen – mit Linkplatzierungen, Werbebudgets und Sportrechten. Wer sich davon noch eine kritische Berichterstattung zur Medienpolitik erhofft, glaubt auch an den Storch. Die Medien verkaufen dem Staat ihre Unabhängigkeit. Kapitulation statt Medienvielfalt.

 

Neutrale Informationsordnung der Schweiz in akuter Gefahr

Wenn dieser Pakt durchgeht, hat nicht die Medienvielfalt gewonnen, sondern das medienpolitische Kartelldenken. Es ist höchste Zeit, dass die WEKO, das Parlament und der Souverän genau hinschauen. Denn wenn sich gebührenfinanzierte Medien ihre politische Unterstützung mit Leistungen erkaufen können, ist die neutrale Informationsordnung der Schweiz in akuter Gefahr. Wer eine unabhängige Presse will, muss dem Staatsfernsehen diesen Weg verwehren.

 

Ungetreue Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 StGB?

Die Vereinbarung zwischen SRG und Verlegerverband wirft sogar strafrechtliche Fragen auf. Wenn öffentliche Gebührengelder gezielt eingesetzt werden, um politische Unterstützung zu sichern, liegt der Anfangsverdacht auf ungetreue Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 StGB nahe, ein Offizialdelikt.

Wo bleibt die Bundesanwaltschaft?

Angesichts des vorliegenden Anfangsverdachts und des Prinzips des Verfolgungszwangs (Art. 7 StPO) sollte die zuständige Staatsanwaltschaft – aufgrund der Komplexität und des nationalen Bezugs des Falles allenfalls sogar die Bundesanwaltschaft – eine formelle strafrechtliche Untersuchung einleiten.

Denn diese Vereinbarung gehört gestoppt.

Hermann Lei