
17.3.19 Fremde Waffen, fremdes Recht
19_05_Schweizerzeit_PDF Fremde Waffen Fremdes Recht
Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie
von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Beim Schengen-Dublin-Vertrag wird im Kleinen durchexerziert, was der Schweiz beim Rahmenabkommen flächendeckend blüht: die Übernahme von fremdem Recht.
Im Februar 2019 erklärte Bundesrätin Karin Keller-Sutter, nur die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie ermögliche es der Schweiz, im Schengen/Dublin-Verbund zu verbleiben. Dies habe zum Ziel, den Missbrauch von Schusswaffen durch Kriminelle zu bekämpfen und schliesslich seien die Änderungen so geringfügig, dass die Schweizer Schützentradition unangetastet bleibe. Gekrönt wurden die Ausführungen vom Satz «Niemand wird entwaffnet».
Antiwaffen-Aktivisten
Bei der neuen EU-Waffenrichtlinie haben sich in Brüssel die Anti-Waffen-Aktivisten durchgesetzt, denen Waffen aus Prinzip ein Dorn im Auge sind. Grossen Einfluss hatten zwei EU-Beamte, Cäcilia Malmstöm, ehemalige EU-Kommissarin und Fabio Marini, Leiter der Arbeitsgruppe Schusswaffen. Malmström und Marini ging es nie um die Verbesserung von Sicherheit, sondern immer um die Durchsetzung ihrer eigenen politischen Agenda, unterstützt durch Anti-Waffen-Aktivisten, insbesondere aus Grossbritannien. Die Problematik des illegalen Handels vor allem mit Schusswaffen aus Arsenalen der ehemaligen jugoslawischen und albanischen Armee wird hingegen von der EU gar nicht erst angegangen.
Meldepflicht, Tests, Verbote
Entwaffnet würden stattdessen die Schweizer Schützen: Die EU-Waffenrichtlinie führt zum Verbot unter anderem der zivilen Versionen der Armeesturmgewehre 57 und 90. Diese beiden Gewehrmodelle machen alleine etwa 80% der im Schiesssport verwendeten Waffen aus. Der Schiesssport könnte also fast nur noch mit verbotenen Waffen ausgeübt werden. Wer eine unter das Verbot fallende Waffe besitzt müsste sie den Behörden melden. Das sportliche Schiessen mit den in dynamischen Disziplinen beliebten Teleskop- und Klappschaftwaffen würde ebenfalls verboten. Ab 2020 träten weitere Verschärfungen in Kraft. Gemäss einem Bericht des Bundesamtes für Polizei von Herbst 2017 käme als Nächstes ein absolutes Verbot aller Halb- und Vollautomaten für Private, medizinische und psychologische Tests als generelle Voraussetzung für den Erwerb und Besitz von allen anderen Feuerwaffen und das Verbot der Übernahme der persönlichen Dienstwaffe in den Privatbesitz. Der Satz «Niemand wird entwaffnet» stimmt also – wenn schon – nur für die Kriminellen.
Kein Automatismus
Kommen wir nun zur Aussage der Bundesrätin, dass wir bei einer Annahme des Referendums quasi auf die Gnade aller Mitgliedsstaaten angewiesen wären, um nicht aus Schengen/Dublin ausgeschlossen zu werden. Auch das trifft nicht zu: Laut Artikel 7 des sogenannten Assoziierungsabkommens würde nach Annahme des Referendums das Schengenabkommen erst dann als beendet angesehen werden, wenn der Gemischte Ausschuss, bestehend aus Vertretern des Bundesrates, des Europäischen Rates und der europäischen Kommission innerhalb von 90 Tagen nach sorgfältiger Prüfung der Möglichkeiten zur Fortsetzung des Abkommens dies beschliesst. Es besteht also ausdrücklich kein Automatismus, wie suggeriert wird. Zudem gilt es festzuhalten, dass die Schengenstaaten ein vitales Interesse daran haben, dass die Schweiz weiterhin dabei ist, denn kein anderes Land speist das Schengener Informationssystem mit einer solchen Qualität und Quantität an Daten wie die Schweiz.
Illegal ist egal
Es geht der EU also nur vordergründig um die Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität. Wäre es anders, so wäre EUROPOL mit mehr Mitteln und Kompetenzen ausgestattet worden, um den illegalen Waffenhandel effizient zu bekämpfen. Stattdessen setzt die EU auf Aktionismus, der die Falschen trifft, nämlich die eigenen Bürger. In der Schweiz wären die Einschnitte besonders dramatisch, zumal wir ein liberales und taugliches Waffengesetz haben, dass den mündigen Bürger nicht zum Bittsteller degradiert.
Aus den hier dargelegten Gründen befürworte ich das Referendum zur EU-Waffenrichtlinie am 19.05.2019.
Hermann Lei, Kantonsrat SVP und Vize-Präsident kantonale Offiziersgesellschaft Thurgau