14.6.2020 Kriegserklärung an die EU?

200614 SZ Lei Kriegserklärung

Deutscher Mini-Aufstand

 

von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

 

Das Deutsche Verfassungsgericht beanstandet die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank. Ist das eine Kriegserklärung an die EU?

 

Die Coronakrise hat schuldengeplagte Länder noch näher an den Abgrund gebracht. Pro Monat liegen deshalb im Einkaufswagen der Europäischen Zentralbank Schuldscheine im Wert von 100 Milliarden Euro. Durch den Kauf von Staatsschulden z.B. von Griechenland können sich diese Staaten weiter günstig verschulden. Die eigentlich unabhängige EZB wird so zum Finanzierer der Regierungen der Eurozone und druckt unbegrenzt Geld. Das aber ist verboten. Dennoch hat der Europäische Gerichtshof die beispielslose Einkaufstour ohne Bedenken abgesegnet.

 

Akt „ultra vires“

Das deutsche Verfassungsgericht ist damit nicht einverstanden. Die Geldflutung sei ein Akt „ultra vires“, also jenseits der den EU-Institutionen zustehenden Befugnisse. Deutschland müsse daher die EZB dazu auffordern, nachzuweisen, dass das Kaufprogramm verhältnismässig sei. Genau betrachtet haben also die höchsten Deutschen Richter mit ihrer «Kriegserklärung» nur ganz vorsichtig aufgemuckst: man solle doch bitte nachfragen, ob denn der EuGH allenfalls seine Kompetenzen überschritten habe. Dennoch ist Feuer im Dach: Das Urteil hat bei der EU-Kommission «größtes Befremden ausgelöst». Nationale Gerichte dürften sich keinesfalls über den EuGH stellen, EU-Recht habe immer Vorrang vor dem Recht der Nationalstaaten. Der Versuch Deutschlands, sich gegen die seit Jahren weitergehende schleichende Kompetenzausweitungen der EU zu wehren, soll im Keim erstickt werden. Insbesondere da freiheitsliebende Staaten wie Polen und Ungarn auf den Geschmack kommen könnten.

 

Der Richter als sein eigener Richter

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen droht deshalb bereits mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Darüber entscheidet am Schluss: der Europäische Gerichtshof. Gewiss wird der EuGH zum Schluss kommen, dass er alles richtig gemacht habe. Heisst: Deutschland wird verurteilt werden, muss parieren und Buss- und Zwangsgeld zahlen. Damit wird der zaghafte Mini-Aufstand Deutschlands – das die Hauptlast des gigantischen Schuldenwirtschaft trägt – gegen das unrechtmässige EU-Diktat mit ziemlicher Sicherheit rasch niedergeschlagen werden.

 

Allmächtiger EuGH

Was bedeutet das für die Schweiz? Gemäss dem vorliegenden Rahmenabkommen müssen inskünftig Rechtsakte der EU von der Schweiz übernommen werden. Ist die Schweiz damit nicht einverstanden, so wird die Streitigkeit zuerst im sektoriellen Ausschuss diskutiert. Ergibt sich keine Lösung, so kommt das Schiedsgericht zur Anwendung.  Dieses muss aber zu Rechtsaulegung alle EU-Rechtsakte heranziehen. Der EuGH muss zudem sofort angerufen werden, wenn sich eine Auslegungsfrage stellt. Sämtliche Fragen von Relevanz werden also alleine vom EuGH entschieden. Das Urteil des EuGH ist verbindlich, jede andere Gerichtsbarkeit ausgeschlossen. Ausgleichsmassnahmen werden wiederum vom Schiedsgericht beurteilt. Die Parteien setzen alle Entscheidungen unverzüglich um, erlaubt sind nur Anträge auf «Berichtigung von im Schiedsspruch enthaltenen Rechen-, Schreib- oder Druckfehlern».

 

Schweizer Selbstauslieferung

Geplant ist mit dem Rahmenabkommen also eine ähnliche Selbstauslieferung an den EuGH wie Deutschland sie nun erlebt. Mit dem Unterschied, dass wir als Nicht-EU-Mitglied noch viel weniger zu sagen haben als das mächtige Deutschland. Mit dem Rahmenabkommen wird uns die EU wie eine Krake umschlingen und uns langsam mit ihr in den finanziellen Abgrund ziehen.

 

Hermann Lei