13.5.2024 David gegen Stromgoliath

Der Mantelerlass entmündigt

sz_2024_09-07 sz_2024_09-07 sz_2024_09-07 sz_2024_09-07 sz_2024_09-07 David gegen Stromgoliath

von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

 

Die Stromgoliathe werden im Kampf für die «Windoffensive» und den «Solarexpress» massiv gestärkt. Denn David – der Bürger – soll im Kampf gegen riesige Windräder nie mehr gewinnen.

 

«Das nationale Interesse geht entgegenstehenden Interessen von kantonaler, regionaler oder lokaler Bedeutung vor». So steht es schwarz auf weiss im Energiegesetz, über das am 9. Juni abgestimmt wird. Heisst: der Bürger soll nichts mehr zu sagen haben.

«Nationales Interesse»

Erkennt der Bundesrat in einer Energieanlage ein nationales Interesse zu, so kann er künftig  beschliessen, dass die notwendigen Bewilligungen in einem konzentrierten und abgekürzten Verfahren erteilt werden. Dies ist ein verfassungswidriger Eingriff in die kantonale Organisations- und Verfahrensautonomie.

Kantone aushebeln

Die Kantone müssen im Richtplan Gebiete von «nationalem Interesse» für Solar- und Windenergieanlagen bezeichnen. Dafür ist keine Grundlage im kantonalen Richtplan mehr möglich. Das bedeutet, dass die jeweiligen kantonalen Parlamente weitgehend ausgeschaltet werden. Bei 16 in der Vorlage genannten Wasserkraftwerken soll künftig die Mitsprachemöglichkeit sogar ganz entzogen werden. Die Behörden oder ein Gericht können also den Bedarf und die Standortgebundenheit einer Anlage nicht mehr überprüfen.

Tür zum Bundesgericht zu

Doch nicht nur das. Kommt das Gesetz, wird der bisherige föderalistische Rechtsweg «von unten» ausgehebelt. Auf kantonaler Ebene wäre künftig nur noch eine Beschwerde an das obere kantonale Gericht möglich. Und das Recht, in den jeweiligen Bewilligungsverfahren ans Bundesgericht zu gelangen, würde massiv beschnitten.

Schnellverfahren

Die Grosskraftanlagen sollen zudem mittels Schnellverfahren innerhalb von sechs (!) Monaten durchgepeitscht werden können. Die bisherige aus gutem Grund nötige sorgfältige rechtliche Prüfung der teils sehr problematischen Grosskraftanlagen wäre nicht mehr möglich.

Rechtsmittel nur noch für die Grossen

Als wäre das noch nicht genug sollen auch lokale und kantonale Organisationen nicht mehr beschwerdeberechtigt sein. Nur noch gesamtschweizerischen Organisationen wie der WWF (welche z.T. bereits von der Stromwirtschaft gekapert wurden, oder noch werden, Stichwort «Beschwerdeabkauf») dürfen Rechtmittel ergreifen.

David gegen Goliath

So stehen in Zukunft Herr und Frau Schweizer alleine da, wenn sie gegen eine überdimensionierte Windkraftanlage vor ihrer Haustür die extrem aufwendigen und belastenden Rechtsmittelverfahren durchziehen wollen. Sie werden die immensen Kosten nicht stemmen können, weil auf der Gegenseite die mit unendlichen Geldmitteln, einem Heer von Gutachtern und spezialisierten Anwälten ausgestatteten Stromgesellschaften stehen.

Das wäre dann wie David gegen Goliath. Nur dass Goliath gewinnen wird.

Hermann Lei