12.10.2020 Stahlgewitter gegen Staatskritiker

201012 SZ Lei Stahlgewitter

 

Bruno Hug und die KESB

 

von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

 

Zwei Journalisten schauen dem Tun einer regionalen Kesb über zwei Jahre auf die Finger. Das gegnerische staatliche Stahlgewitter ist massiv.

 

Vor über 30 Jahren hat Bruno Hug die Obersee Nachrichten, eine erfolgreiche Gratiszeitung für den Oberen Zürichsee, gegründet. 1999 verkauft er sie an den Verlag Somedia AG Chur, und 2013 wechselt Hug von der Verleger- auf die Redaktionsseite. Es ist die Zeit, in der die noch junge KESB schweizweit in der Kritik steht. Hug, der «Aufmischer», nimmt sich die regionale KESB Zürichsee-Linth vor und publiziert zusammen mit einem weiteren Journalisten von 2014 bis 2016 über neun thematisch unterschiedliche Kesb-Eingriffe. Den Fall eines 14-jährigen Buben, den die Kesb auf ein auf dem Weltmeer kreuzenden Segelschiffes ausgesetzt hatte, verfolgt Hug über zwei Jahre mit kritischen Artikeln.

Abbildung 1 auch der Beobachter berichtet

 

Stadtrat schiesst zurück

Der Stadtrat von Rapperswil-Jona und der ehemalige KESB-Leiter Walter Grob schiessen zurück. Die beiden Redaktoren und die Zeitung hätten eine Medienkampagne gegen sie geführt. Mit riesigem Aufwand ergeht ein juristisches Stahlgewitter auf Kosten der Steuerzahler über die KESB-Kritiker nieder. Mit rund 600’000 Steuerfranken für bis heute mehreren hundert Klageseiten, so Grob, zielt der Stadtrat gegen die Kritiker. Dutzende Zeitungsartikel sollen aus den Zeitungsarchiven gelöscht werden, insbesondere wegen Aussagen wie «die Unverfrorenheit, wie die Sozialämter mit dem Geld der Bürger umgehen», sei «scheinbar grenzenlos», «KESB zwingt Mutter zum Abstillen». Solches, so die Kläger, sei auf allen Datenbanken Mediendatenbanken und Suchmaschinen zu löschen.

 

Zweimal verurteilt

Sowohl die erste als auch die zweite Gerichtsinstanz werfen den Redaktoren und den Obersee Nachrichten vor, eine Medienkampagne gegen die Kesb gefahren zu haben. Die Artikel seien zwar nicht falsch, aber unausgewogen gewesen. Die Aussagen und Auskünfte von Personen seien unvermittelt und unkritisch in die Zeitungsbeiträge übernommen worden. Die negative Berichterstattung habe auf den Durchschnittsleser so gewirkt, wie wenn die KESB Linth und ihr Präsident immer von neuem entweder die Regeln gebrochen oder ihre Macht dazu ausgenutzt hätten.

 

Warnhinweis auf Zeitungsartikel

Die beklagte Zeitung im Besitz der Somedia AG Chur reagiert auf ihre Weise: sie akzeptiert das Urteil und entlässt ihre beiden Journalisten. Diese aber lassen das Urteil nicht auf sich beruhen und haben Mitte September 2020 Berufung gegen die St. Galler Urteile beim Bundesgericht erhoben. Es muss nun entscheiden, ob die Kesb-Berichte tatsächlich zu einer Medienkampagne wurden, die zu einer Persönlichkeitsverletzung geführt haben, auch wenn sie den Fakten entsprachen.

 

Kesb-Leiter im Streit mit dem Stadtrat

Eine besondere Note verleiht diesem Gerichtsfall noch die Tatsache, dass der Stadtrat seinen Kesb-Leiter, den es mit viel Geld verteidigt, im Oktober 2018 entlassen und per sofort freigestellt hat. Dasselbe geschah mit seiner Stellvertreterin. Verleger Bruno Hug, der heute verschiedene Online-Portale herausgibt, sagt zum Streitfall: «Nun ist das Bundesgericht am Zug. Ich hoffe, dass es die freie Meinungsäusserung schützt und kritische Berichte weiterhin zulässt. Denn staatliches Tun müsse auch über Jahre kritisiert werden dürfen, ohne dass die Journalisten mit Klagen wegen einer Medienkampagne rechnen müssten.»

 

Zensurähnliche Zustände?

Der Fall hat Parallelen zum Fall Spiess-Hegglin.  Wenn Journalisten vom Staat verboten wird, über gewissen Dinge zu schreiben, so darf man sich fragen, ob mit solchen zensurähnlichen Zuständen das Ende des kritischen Journalismus eingeläutet wird.

 

Hermann Lei