11.2.19 Plätze 5-1 der Schweizer Falschnachrichten 2018 Best of Fake News

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von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

 

2018 war wieder ein Fake-News-Jahr. Wir präsentieren die grössten Lügen und Verdrehungen aus unserer persönlichen Sicht. Heute die Plätze 5 bis 1.

 

Platz 5: «No-Billag-Argumente im Faktencheck»

Am 25. September 2017 überprüfte Swissinfo (ein Staatsmedium) zehn Aussagen von Nationalrätinnen und Nationalräten aus der Debatte zu No-Billag auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft und mit einer Prozentzahl versehen. Die Aussagen von Befürwortern wie Amaudruz (SVP), Reimann (SVP), Flückiger-Bäni (SVP), Rickli (SVP) und Amstutz (SVP) wurden praktisch durchwegs als lügenhaft etikettiert. Gegner wie Graf-Litscher (SP) kamen dagegen auf einen «Wahrheitsgehalt von 100%».

 

Schweizerzeit-Leser wissen: Entscheid der Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI vom 22.6.18: «Die Redaktion missachtete journalistische Sorgfaltspflichten wie die Fairness, die Transparenz und die Unvoreingenommenheit, indem sie die zehn Aussagen von Ratsmitgliedern in einseitiger und tendenziöser Weise beurteilte.»

 

Abbildung 2 „Faktencheck“ der Staatsmedien «einseitig und tendenziös»

 

Platz 4: Der Arbeitslosenbschiss des Seco

Mit 2,4 Prozent sei die Arbeitslosenquote so niedrig wie seit zehn Jahren nicht mehr, wurden im Juli die Zahlen des Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) kommentiert.

Schweizerzeit-Leser wissen: Die Erwerbslosenquote beträgt gemäss den OECD-geprüften Zahlen in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich 5 %. Damit liegt die Schweiz sogar hinter Deutschland.

 

Platz 3: SRF-Jahresrückblick über Chemnitz

SRF-Jahresrückblick über Chemnitz (sinngemäss zitiert): «Hans-Georg Maassen behauptete, es habe keine Hetzjageden gegeben. Weil er das nicht beweisen konnte, musste er gehen.»

Schweizerzeit-Leser wissen: Der deutsche Verfassungsschutzpräsident wurde entlassen, weil er in einer Rede Kritik an Teilen der deutschen Regierungs-Koalition geäussert hatte.

 

Platz 2: Migrationspakt nicht verbindlich

«Der Migrationspakt ist eine sogenannte Soft-Law, das heisst rechtlich nicht verbindlich, aber politisch bindend.»  Bundesrat, Medienmitteilung vom 10.10.2018

Schweizerzeit-Leser wissen: Die DEZA hält bereits heute fest, der Pakt müsse „anwendbare Mechanismen für Staaten enthalten“ und will eine entsprechende Verpflichtung der Staaten erreichen. Es wird also nur eine Frage der Zeit sein, bis auch dieser Pakt zum internationalen Recht gehören und rechtlich gar unserer Bundesverfassung vorgehen wird.

 

Platz 1: Selbstbestimmungsinitiative gefährdet 600 Abkommen

«Selbstbestimmungsinitiative gefährdet 600 wirtschaftsrelevante Abkommen» (Economiesuisse am 23.10.18)

Schweizerzeit-Leser wissen: Nein, diese Verträge sind weiterhin gültig, weil sie mit keiner Bestimmung der Bundesverfassung kollidieren. Vor der Ratifizierung solcher Verträge wird jeweils überprüft, ob diese verfassungskonform sind.

 

Hermann Lei