
11.12.2020 Mein gutes Recht in schlechten Zeiten
Schweizerzeit-Ratgeber Corona
201211 SZ Lei Recht und Corona
von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Haben wir eine Corona-Diktatur? Muss ich eine Maske tragen? Kann ich Bundesrat Berset anzeigen? Die Schweizerzeit klärt auf.
Haben wir eine Corona-Diktatur?
Seit Juni 2020 gilt in der Schweiz die besondere Lage gemäss Epidemiegesetz, vorher sogar die «ausserordentliche Lage». Beide «Lagen» kann der Bundesrat selber festlegen und sie geben ihm und den Kantonen automatisch weitreichende Kompetenzen. Wenn man «Diktatur» – wie die alten Römer – als verfassungsmässiger Ausnahmezustand in Notzeiten versteht, dann kann man sagen: Ja, wir haben eine Diktatur.
Kann man uns zwingen, eine Maske zu tragen?
Der Bund kann gestützt auf das Epidemiegesetz Massnahmen anordnen, was er getan hat. Wer diese nicht akzeptieren will, der muss dagegen vorgehen (mit Rechtsmitteln).
Ist Maskenzwang eine Nötigung?
Jemanden zu zwingen, das Gesicht zu verhüllen, ist Nötigung und strafbar. Allerdings verhält sich rechtmässig, wer handelt, wie es das Gesetz (hier: das Epidemiegesetz) gebietet oder erlaubt. Maskenzwang ist also keine Nötigung.
Kann ich Bundesrat Berset wegen «Schreckung der Bevölkerung» anzeigen?
Gemäss Strafgesetzbuch macht sich schuldig, «wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt». Den Bundesrat anzuzeigen weil er die Bevölkerung «durch ständige Wiederholung der Staatspropaganda traumatisiere», ist aber zwecklos. Erstens verhält sich rechtmässig, wer handelt, wie es das Gesetz (hier: das Epidemiegesetz) gebietet oder erlaubt. Und selbst wenn nicht, so schützt den Bundesrat seine Immunität. Die Erfolgsaussichten solcher Anzeigen sind daher gleich null.
Darf man mir befehlen, wo ich mich aufhalten darf und wo nicht?
Das Verbot, sich mit mehr als einer Anzahl Personen im öffentlichen Raum zu treffen und die Aufforderung, so weit als möglich zu Hause zu bleiben, greifen in die Bewegungsfreiheit ein. Sie laufen jedoch (noch und im Moment) nicht auf eine unzulässige Freiheitsbeschränkung hinaus.
Ist die Schliessung von Schulen rechtmässig?
Wenn die Kinder nicht mehr in die Schule gehen dürfen, beschränkt dies ihren Anspruch auf Recht auf Bildung und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Da Kinder viel weniger gefährdet sind, ist es m.E. nicht gerechtfertigt, die Schulen zu schliessen.
Ist eine rechtliche Vorgehensweise gegen das Epidemiegesetz erfolgreich?
Das Bundesgericht kann Bundesgesetze nicht überprüfen (grundsätzlich: zum Glück, wir wollen kein Verfassungsgericht). Die Verordnungen des Bundesrats (und dort ist die Maskenpflicht statuiert) wären hingegen überprüfbar. Da aber Recht recht flexibel ist und im Moment eher die Ansicht herrscht, dass Massnahmen vernünftig seien gehe ich davon aus, dass das Bundesgericht dem Bundesrat nicht in die Parade fahren würde.
Kann ich mich denn wirklich nicht wehren gegen diese ungerechten Vorschriften?
Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, sondern es ist gegossene Macht. Wer gegen den herrschenden Zeitgeist kämpft, wir vor Gericht in aller Regel auf verlorenem Posten stehen. Was nützt ist: richtig stimmen und wählen! Oder die nächste Frage lesen:
Soll ich das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz unterstützen?
Das im Eilverfahren durchgepeitschte Covid-19-Gesetz überführt die Coronamassnahmen des Bundesrates ins ordentliche Recht. Das ist notwendig, weil das Notrecht nach sechs Monaten automatisch ausläuft. Das Gesetz ist m.E. aber nicht notwendig, geht zu weit und stellt einen weiteren Blankocheck für die Behörden aus. Deshalb: Ja, Sie sollten das Referendum unterstützen!
Hermann Lei