
11.11.2025 Einbürgerung auf Befehl
Bundesgericht will Thurgau zwingen
von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Der Kanton Thurgau soll einen Syrer einbürgern, der gegenüber der Gemeinde eine offene Sozialhilfeschuld von 11’562.55 Franken hat – und der den Sprachtest nicht bestanden hat.
Trotzdem wird der Kanton faktisch gezwungen, das Kantonsbürgerrecht zu erteilen. Das ist nicht Föderalismus, das ist Durchregieren von oben.
IV, Schulden, Sprachmangel
Seit 2006 lebt der Syrer Al-droubi in der Schweiz, finanziert von Gelegenheitsjobs und nun von einer halben IV-Rente. Deshalb fehlte ihm das Geld, für seine Kinder Unterhalt zu zahlen. Nicht nur hat er seit 2018 eine offene Schuld von rund 11’500 Franken aus Alimentenbevorschussung, er ist auch beim Deutschtest durchgefallen (Lesen B1 nicht bestanden). Die Stadt Romanshorn wollte ihn deshalb nicht einbürgern, wurde aber vom Bundesgericht dazu gezwungen. Der Grosse Rat lehnte seine Einbürgerung ebenfalls ab: mit Stimmen aus allen Parteien.
Kantonales Recht wird weichgekocht
Denn das thurgauische Recht verlangt geordnete persönliche und finanzielle Verhältnisse sowie eine gesicherte Teilnahme am Wirtschaftsleben. Sozialhilfe in den letzten fünf Jahren oder während des Verfahrens? Nur zulässig, wenn vollständig zurückbezahlt. Sprachkompetenz? Mündlich mindestens B2, schriftlich B1. Den klaren Entscheid des Kantonsparlaments hat der Syrer beim Verwaltungsgericht angefochten – und dieses den Rat angewiesen, den Syrer, der zwei von vier Einbürgerungsvoraussetzungen nicht erfüllt, einzubürgern.
Selbst das SEM verlangt: alle Voraussetzungen
Sogar das SEM hält klar fest: Sämtliche materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen müssen sowohl bei Gesuchstellung als auch beim Entscheid erfüllt sein. Genau dieses Prinzip zitiert das Gericht – um dann Schulden und Sprachmanko wegzuwiegen. Die Thurgauer Parlamentarier sollen gezwungen werden, den Syrer, der zwei von vier Einbürgerungsvoraussetzungen nicht erfüllt, einzubürgern. Föderale Selbstverantwortung sieht anders aus.
Wer bestimmt über unsere Bürgerschaft?
Einbürgerung ist keine Parkkarte, sondern die Zuwahl in die Bürgerschaft – mit Stimm- und Wahlrecht, mit Folgen für Generationen. Die Gerichtsentscheide sind auch unhaltbar: Materiell verlangt unser Recht vier Voraussetzungen; zwei sind nicht erfüllt: geordnete Finanzen (Schulden) und Integration im engeren Sinn (Sprachtest). Niemand erhält bei uns den Führerschein, wenn er zwar gut fahren kann, aber die theoretische Prüfung nicht bestanden hat. Nur bei der Einbürgerung soll das anders sein.
Schluss
Der Fall Al-droubi ist ein Lehrstück, wie Bundesgericht kantonale Schranken schleift: Einbürgerung trotz Schulden, trotz durchgefallenem Sprachmodul. Das ist Einbürgerung auf Befehl – und es passt nicht zu unserer Ordnung. Wenn wir unser Bürgerrecht ernst nehmen, müssen wir das Recht wieder in die Hand nehmen – sonst wird der Schweizer Pass zum Gummiparagrafen.
Hermann Lei