1.3.2025 Aktivismus im Richtergewand

Eklat bei Wahl ins Bundesverwaltungsgericht

von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

Die Wahl von Bundesrichtern spult das Parlament normalerweise routinemässig ab. Vor Jahresende aber kam es zum Eklat: die SVP bezeichnete Richterin Theis als unwählbar – und wurde dafür vom Bundesgericht getadelt.

Nur SVP übt Kritik
Für die SVP war Contessina Theis aus mehreren Gründen völlig ungeeignet. Theis – die sich bereits 2016 als asylhelferischste Richterin erwiesen hatte – hatte ein höchst umstrittenes Afghaninnen-Urteil mitverantwortet. Es besagt, dass afghanische Frauen automatisch Asyl erhalten. Die SVP kritisierte das als Versuch, über die bestehende Rechtspraxis hinweg eine Praxisänderung zu erzwingen. «Das ist keine Rechtsfindung, das ist linker Aktivismus im Richtergewand», kritisierte Pascal Schmid, seines Zeichens früher selbst Richter, für die SVP. Zudem hätte Contessina Theis bei einer solch grundlegenden Änderungen der Rechtsprechung vorher alle 27 Richter der beiden Asylabteilungen einbinden müssen. Contessina Theis’ Dreiergericht entschied jedoch eigenmächtig. Dies sei ein klarer Bruch des Gesetzes: «Wer sich bewusst über geltendes Recht hinwegsetzt, kann keine Führungsposition in der Justiz übernehmen», kritisierte die SVP.

Ideologische Loyalität statt Kompetenz
Trotz der berechtigten Vorbehalte der SVP-Fraktion und kritischer Stimmen aus anderen politischen Lagern wurde Contessina Theis mit Unterstützung linker sowie vieler scheinbürgerlicher Politiker in das Amt gewählt. Dies zeigt, dass ideologische Loyalitäten offensichtlich mehr zählen als fachliche Kompetenz oder das Bemühen um Integrität innerhalb der Justiz. Passend dazu war auch das Verhalten der Richterin: ihr arroganter Auftritt bei der SVP, zu dem sich erst nach einigem Zögern herablassen liess, empörte die Volksvertreter: «Wer sich als Richter über das Recht hinwegsetzt, missachtet die Gewaltenteilung, schadet dem Ansehen der Justiz und hat in einer Führungsposition nichts verloren», erklärte Schmid für die SVP. Und als hätte es eines Beweises bedurft, dass die höchsten Richter sich mehr als über allem thronende Aktivisten sehen denn als Hüter des Rechts kommentierte das Bundesgericht die Kritik der SVP als «unzulässigen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz».

Alarmierender Zustand der Gewaltenteilung
Die knappe Wahl von Contessina Theis ist ein alarmierendes Signal für den Zustand der Gewaltenteilung in der Schweiz. Wenn Richter ihre Funktion als Aktivisten verstehen und ihre Urteile nutzen, um gesellschaftspolitische Agenden durchzusetzen, wird die Grenze zwischen Justiz und Politik bewusst verwischt. Dies ist nicht nur gefährlich, sondern untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat. Die Ereignisse offenbaren tiefe Gräben zwischen den politischen Kräften im Land und lassen Zweifel daran aufkommen, ob die Justizführung in der Lage ist, dem wachsenden Misstrauen in der Bevölkerung entgegenzuwirken.

Rückbesinnung
Richterinnen und Richter sind nicht dazu da, ihre persönlichen oder politischen Überzeugungen durchzusetzen. Sie sind verpflichtet, das Recht anzuwenden und dabei den hohen Ansprüchen an Unabhängigkeit, Neutralität und Einheitlichkeit zu genügen. Contessina Theis hat in ihrer bisherigen Funktion genau das Gegenteil bewiesen. Ihre Wahl zeigt, wie tief das Problem reicht und wie dringend eine Rückbesinnung auf die Grundprinzipien der Gewaltenteilung erforderlich ist.
Hermann Lei