• 5.7.22 Depp und seine blonde Ex

    5.7.22 Depp und seine blonde Ex

    220705 SZ Lei Depp

    Politische Gerichte

    von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

    Finden Sie, der Prozess zwischen Johnny Depp und Amber Heard sei etwas für die Klatschspalten? Da liegen Sie falsch.

    Der sonderliche, aber liebenswerte Hollywood-Star Johnny Depp und die auffallend hübsche aber weniger liebenswerte Schauspielerin Amber Heard heiraten 2016. Das Hollywood-Traumpaar lässt sich nach kurzer, turbulenter Ehe scheiden. 2018, mitten in der Hochphase der MeToo-Bewegung, behauptet Heard in der Öffentlichkeit, sie sei Opfer häuslicher Gewalt. Weil sie sich wehre, habe sie den «Zorn unserer Kultur» auf sich gezeogen.

    Krachende Niederlage in London
    Ihr Ex-Ehegatte – ein weisser, privilegierter Mann – sei ein Trinker, Frauenschläger und Vergewaltiger. In dieser Zeit ist das ein Blattschuss: Depp ist umgehend erledigt – Ruf weg, sämtliche Filmrollen weg, die meisten Sponsoren weg. Doch der Schauspeieler wehrt sich, er geht in London vor Gericht. Und erleidet eine krachende Niederlage. Die Gerichte in England erklären, praktisch alle Vorwürfe der Frau seien wahr. Depp kann es nicht glauben: das Gericht habe sich allein auf die Aussage von Amber Heard gestützt und den Berg von Gegenbeweisen durch Polizei, Ärzte und ihre eigene Assistentin ignoriert. Zwei Jahre später und nachdem sich die MeToo-Hysterie etwas abgekühlt hat klagt er wieder, diesmal in den USA, obwohl dort der Ehrschutz noch schwieriger durchzusetzen ist.

    Der weisse Mann, das Opfer
    Doch nun ist etwas anders: Anders als z.B. in der Schweiz darf der Prozess live im Fernsehen gezeigt werden. Millionen auf der ganzen Welt schauen zu, wie die beiden Promis ihr toxisches Eheleben ausbreiten. Und kommen offenbar zu folgenden Schlüssen: Heard ist eine narzisstische Lügnerin und grottenschlechte Schauspielerin. Es gibt keinerlei Beweise, dass ihr Gatte sie geschlagen und missbraucht hat. Vielmehr war der weisse, privilegierte Mann in dieser Ehe das Opfer, das von seiner Frau fertiggemacht und geschlagen wurde. Und so ist es keine Überraschung, dass die siebenköpfige Jury Heard einstimmig Johnny Depp in allen Punkten recht gibt, seine Ex-Frau habe ihn verleumdet. Das angebliche Opfer muss ihrem Ex-Mann über 10 Millionen Doller Schmerzensgeld zahlen.

    Schuld und Unschuld
    Ende gut alles gut? Nein. Denn wie kann es sein, dass im «MeToo-Prozess» in London der offenbar klar unschuldige Depp verurteilt wurde? Es muss sehr beunruhigen, wenn Gerichte je nach politischer Stimmungslage selbst klar unschuldige Personen verurteilen oder klar schuldige Personen freisprechen. Schon im berühmten Prozess gegen den Afroamerikaner und Footballstar O.J. Simpson 1995 kam dieser Verdacht auf. Der Prozess gegen Simpson fand von Beginn an in einer von der Rassenfrage geprägten Atmosphäre statt und Simpsons gerissene Anwälte spielten die Rassenkarte denn auch ungehemmt aus. Damals konnten seine Anwälte wider alle Vernunft behaupten, Simpson sei Opfer einer weissen Verschwörung. Simpson wurde freigesprochen, trotz erdrückender Beweislage.

    Sieg dank Rassenkarte
    Im Prozess im Jahr 2021 gegen den weissen Polizisten, welcher für den Tod des schwarzen Kleinkriminellen George («I can’t breathe») Floyd verantwortlich war, wurde hingegen auf Demos der «Black-Lives-Matter»-Bewegung in Sprechhören dazu aufgerufen, weisse Polizisten zu töten. Keiner der Geschworenen durfte es wagen, den Polizisten nicht zu verurteilen, auch wenn keineswegs klar war, ob der Polizist wirklich einen Fehler gemacht hatte. Und so wurde der Polizist in Windeseile in allen Anklagepunkten der Tötung des Schwarzen für schuldig befunden. Er wird den Rest seines Lebens wohl im Gefängnis verbringen.

    Eine Justiz, die je nach politischer Stimmungslage Unschuldige verurteilt und Schuldige laufenlässt, ist extrem problematisch.
    Hermann Lei

    Reaktion von Christian Schroff dazu (die Kommentarfunktion funktioniert leider nicht):

    Das erinnert mich an die Praxis des Bundesgerichts, das nur noch skurril (früher war es deutlich besser).
    z.B. ein 1½ Jahre dauernder Streit über ein UP-Gesuch, während dessen keine Kinderunterhaltsbeiträge bezahlt wurden konnte dank Richterwechsel am Bezirksgericht gestoppt werden: Das UP-Gesuch wurde endlich bewilligt und die Beschwerde beim Bundesgericht konnte – mit Ausnahme der Kostenfrage – zurückgezogen werden. Das Bundesgericht negierte die endlich erfolgte Anerkennung der Mittellosigkeit, und wies die Beschwerde ab.

    Oder: Einem seit Jahren vom Hausarzt krank geschriebenen Mann wurde ein IV-Gesuch abgewiesen mit der Begründung, sein Gesundheitszustand habe sich seit der letzten Abweisung nicht verschlechtert, dabei erlitt er einen Unfall, was laut Hausarzt zu einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustands führte. Es ist nicht Sache des Gesuchstellers, ein IV-Gutachten einzuholen, sondern diese Aufgabe hat die IV-Stelle zu übernehmen.

    Ich kenne noch viele weitere Beispiele. Man müsste eine Sammlung vornehmen und gegen das Bundesgericht politisch vorgehen. Ein Gericht, das alles ungeprüft nur noch durchwinkt, schafft sich selber ab.

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