• 27.5.23 … Verluste sozialisieren

    Gewinne privatisieren…

    230422 SZ Lei Zureich

    von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

     

    Wer privat versichert ist, darf seinen Schaden nicht beim Steuerzahler reinholen. Versicherungen  zwingen aber Geschädigte dazu und erwirtschaften damit Millionengewinne.

     

    Im Frühling 2020 erlässt der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Mit Notrecht und auf dem Verordnungsweg werden in den kommenden zwei Jahren fast im Tagesrhythmus weitreichende Freiheitsbeschränkungen erlassen.

     

    Mit Geschenken bei Laune halten

    Mal werden Schulen, Restaurants und Diskotheken ganz geschlossen, mal darf in der Beiz nur die Maske abgelegt werden, wenn man sich eine Bratwurst in den Mund schiebt. Viele Massnahmen sind umstritten und richten gewaltige Schäden an. Aber der Bundesrat hält die Wirtschaft und die Menschen mit Geschenken bei Laune: mit ausgedehnten Kurzarbeitsentschädigungen, grosszügigen Krediten und nichtrückzahlbaren Geldzahlungen in riesiger Höhe.

     

    «Zuerst der Steuerzahler»

    Glück hat auch, wer sich pandemieversichert hat. Zum Beispiel das Fitnesscenter «Fitness Island» in Bronschhofen, ein Inserent der Schweizerzeit. Als der Bundesrat verordnet, dass Sport- und Wellnessbereiche ihren Betrieb per Ende Dezember 2020 für drei Monate gänzlich einstellen müssen meldet Fitness Island deshalb seinen Schaden der Versicherung.  Doch die Zürich Versicherung will auch vom Geldsegen des Bundesrates profitieren. Sie fordert Fitness Island auf, Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung und Härtefallentschädigung zu stellen. Zuerst soll der Steuerzahler zahlen.

     

    Der Steuerzahler zuletzt

    Fitness Island dagegen ist der Ansicht, dass Ertragsausfälle nicht durch Sozialversicherungen und andere staatliche Leistungen finanziert werden dürfen, wenn eine Versicherung Deckung versprochen hat. Alle angefragten Experten sind sich denn auch einig: zuerst zahlt die Versicherung, nicht der Steuerzahler. Doch die Antwort der Zurich Versicherung lautet: entweder holt Fitness Island Geld beim Staat, oder es gibt keinen Rappen. Dem Betreiber ist nicht wohl dabei, aber er hat keine andere Wahl. Ob man ihm denn wenigstens den Betrag ersetzen würde, falls das ruchbar wird und der Staat die Hilfsgelder zurückfordert? Nein, schallt es aus den Schaltzentralen der grossen Versicherung.

     

    Klage gegen die Versicherung

    Nun hat Fitness Island genug und klagt gegen die Zürich (aus Transparenzgründen: mit Ihrem Kolumnist als Vertreter). Sie will, dass die Versicherung den ganzen Schaden bezahlt. Schliesslich hat man dafür jahrelang auch Prämien einkassiert. Das vom Bund erhaltene Geld will man dem Steuerzahler zurückgeben.

     

    Es ist zu hoffen, dass auch andere den Mut aufbringen, sich für den Steuerzahler einzusetzen.

     

    Hermann Lei

     

     

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