• 27.5.2023 Ecstasy für die Elite

    Notrecht hat nichts mit «Recht» zu tun, sondern es ist…

    230407-Brisant-HL Notstandsrecht Ecstasy

    von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

     

    Bundesrat und Kantonsregierungen greifen immer häufiger zu «Notrecht». Macht ohne Kontrolle und Rechtsstaat bewirkt bei Mächtigen Serotoninausschüttung. Ecstasy für die Eliten.

     

    Zur Wahrung der Sicherheit, Unabhängigkeit und Neutralität ermächtigte der historische Gesetzgeber den Bundesrat, bei ausserordentlichen, existenzbedrohenden Situationen, die verfassungsmässige Ordnung vorübergehend zu durchbrechen.  Das Operieren ausserhalb der Verfassungsordnung diente der Friedenssicherung und richtete sich damit an Situationen wie bewaffnete Kriege oder «Spezialoperationen aus Deutschland».

     

    Für absolute Notfälle

    Als liberaler Rechtsstaat wurde das Notrecht in der Bundesverfassung knapp gehalten, damit dieses nur in absoluten Einzelfällen aufgerufen werden könnte und freiheitseinschränkende Massnahmen nicht Alltag werden. Weil in Anwendung des Notrechts die Bevölkerung nicht um Erlaubnis gefragt wird – wie hierzulande sonst üblich durch Abstimmungen – gilt das Notrecht für wie es der Name schon klar macht, absolute Notfälle. Sicherlich dachte der historische Gesetzgeber nicht an einen «Bailout» von Grossbanken.

     

    Tatwaffe Notrecht

    Die Tatwaffe «Notrecht» wurde in jüngster Vergangenheit häufiger geladen und gefeuert. Die Treffsicherheit will indes noch geübt sein.  Im Jahre 2008 wollte der Bundesrat den Bankriesen UBS vor dem Kollaps bewahren und hat sich selbst nebenbei eine goldene Nase verdient. Mit dem Notrecht sollte für diesen «Einzelfall» die Finanzwelt vom «Worst Case» bewahrt werden. Etwa 10 Jahre später begab sich ein Mikroorganismus auf Weltreise. Alleine zufolge der Pandemie wurde das Notrecht 18x angewendet und damit das Parlament und die Bevölkerung entmachtet. Der Bundesrat agierte als Kläger, Richter und Henker zugleich.

     

    SKA-Texon-Prozess

    Vor mehr als 40 Jahren kam der Schweizer Finanzmarkt mit dem sogenannten «SKA-Texon-Prozess» ins Stocken. Über eine Strohfirma in Liechtenstein wurden mehrere Milliarden für rechtswidrige Handlungen geschleust. Den schlechten Ruf konnte die heute besser als «Credit-Suisse» bekannte Grossbank nicht mehr abschütteln. Auch heute ist die CS kein unbeschriebenes Blatt. Nach jahrelangem Missmanagement kann aber nicht von einer nicht vorhergesehenen Notlage gesprochen werden. Die Bundesverfassung erlaubt das Notrecht nur bei unmittelbarer Bedrohung.

     

    Notrecht für Schlafmützen?

    Diese «Unmittelbarkeit» hätte vor Jahrzehnten verhindert werden können oder müssen. Die CS hatte einen vielseitigen Lebenslauf an Skandalen. Als eine systemrelevante Bank lag es in Verantwortung der FINMA, bei Missständen den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen. Der Handlungsbedarf bestand schon lange. Durch das Untätigbleiben fuhr die FINMA das Vehikel «CS» gegen die Wand und überlässt das Wrack dem  Bundesrat, der nun sich als Abschleppdienst versucht.

     

    Zwangsehe per Notrecht

    Bewaffnet mit dem Notrecht, schloss der Bundesrat ein Zwangsehe zwischen der UBS und der CS und enteignete ohne Mitspracherecht und einem Umtauschverhältnis von 22.48 : 1 die Aktionärsrechte. Der Bundesrat gefährdet damit die verfassungsmässige Eigentumsgarantie. Die UBS muss die Übernahme gegen ihren Willen und mit vorgehaltener Waffe vollziehen, während die CS dies als «Fusion» betitelt. Ist die neue UBS nun wirklich «too big to fail»?

     

    Notrecht als Generalvollmacht?

    Anscheinend rückt beim Bundesrat der ursprüngliche Sinn des Notrechts in den Hintergrund. Es wird heute als eine «Allzweckwaffe der Aufgabenbewältigung» oder «Generalvollmacht» verwendet. Damit wird der Begriff des «Notrechts» verwässert und es werden immer mehr Situationen des Alltags als «Not» verstanden. Die ständige Häufung des Notrechts ist eine wachsende Gefahr für unsere Demokratie, weil gewählte Vertreter und die Bevölkerung immer häufiger vom Diskurs ausgeschlossen werden.

     

    Ecstasy für die Eliten

    Notrecht hatte mit «Recht» noch nie etwas zu tun; es war schon immer Handeln ausserhalb des Rechts. Neuerdings hat es auch nichts mehr mit «Not» zu tun. Vielmehr  führt der Bundesrat in Selbstberauschung und in Eigenregie das Drehbuch «Schweiz». Das «Notrecht» ist zum Ecstasy für die Eliten geworden.

    Hermann Lei

     

     

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