• 23.12.2020 Die Sexfotos von Alain Berset

    23.12.2020 Die Sexfotos von Alain Berset

    201221 SZ Lei Berset

    von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

     

    Heute erzählen wir, wir Bersets Erpressungs-Geschichte abgelaufen wäre, wenn der Bundesrat Parmelin geheissen hätte. Und nicht bei der SP wäre.

     

    Vor den Sexfotos zuerst die Fakten: Eine Frau forderte Ende 2019 von Bundesrat Berset 100’000 Franken, ansonsten  würde sie Fotos und Mails öffentlich machen. Nach dreiwöchigen Verhandlungen zeigte der Bundesrat die Frau an. Keine 24 Stunden später führte die Bundeskriminalpolizei eine Hausdurchsuchung durch und verhörte die Frau während Stunden. Der Fall wurde mit einem Strafbefehl unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehandelt, ihre Kommunikationsgeräte wurden bis auf die Werkseinstellung gelöscht. Leitmedien und Staatsfernsehen unterbanden eine ausführliche Berichterstattung über den Fall.

     

    Parmelins Geliebte im Blick

    Wie wäre nun der Fall abgelaufen, wenn nicht der selbstverliebte SRG- und Blick-Liebling Berset, sondern z.B. Bundesrat Parmelin mit einer jungen Winzerin eine Affäre gehabt hätte? Hätte Parmelin Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht, so hätte diese mit Sicherheit nicht am nächsten Tag die «Geliebte» in Haft gesetzt. Sie hätte sich im Gegenteil Zeit gelassen und nach ein paar Tagen erklärt, Haft und eine Hausdurchsuchung seien schwere Grundrechtseingriffe und in diesem Falle nicht zu rechtfertigen. Heimlich wären stattdessen ein erstes Mal die Medien informiert worden (wie bei Blocher in der Affäre Hildebrand). Und Parmelin hätte sich über die Blick-Schlagzeile «Parmelin wollte Geliebte verhaften lassen» freuen können.

     

    Kein Schutz vor Enthüllungen

    Die Bundesanwaltschaft hätte den SVP-Bundesrat wohl auch nicht mit dem Strafbefehlsverfahren vor Enthüllungen geschützt. Die Behörden hätten vielmehr erklärt, ein Strafbefehl sei für Massen- und Bagatelldelikte angezeigt, sicher aber nicht hier: Strafverhandlungen müssten grundsätzlich öffentlich durchgeführt werden. Bundesrat Parmelin habe auch «kein besonderes Bedürfnis auf Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre». Das wäre auch richtig, denn Personen des öffentlichen Lebens müssen sich mehr Eingriffe in ihr Privatleben gefallen lassen als andere. Ausser man heisst Berset. Und die ganze Schweiz hätte sich gefragt, was mit den 25’000.– war, die sein Bundesamt 2018 seiner Geliebten in Form eines Preises zukommen liess.

     

    Keine totale Datenlöschung

    Schliesslich hätte die Bundesanwaltschaft auch ziemlich sicher nicht durch Spezialisten die Handys, PCs und Datenträger der Dame säubern lassen. Denn anders als beim protegierten Berset hätten sie gesagt: wenn an das Sache nichts dran ist, dann muss auch nichts gelöscht werden. Und falls doch, dann wird nur das gelöscht, was verfänglich ist. Denn genauso wie nicht das gesamte Haus leergeräumt wird, weil in der Garage ein gestohlenes Fahrrad steht, darf man auch nicht die gesamten Daten einer Beschuldigten löschen. Auch nicht wenn man Bundesrat ist und sich vor weiteren Enthüllungen fürchtet.

     

    Einsatz der Staatskomiker

    Die Medien hätten über die Gerichtsverhandlung mit Parmelin und seiner Geliebten live berichtet. Sie hätten die Erpresserin interviewt und sie als Opfer portraitiert, das von der Staatsmacht gefügig gemacht worden sei. Die Staatskomiker wie Giaccobo und Konsorten hätten sich über den Bundesrat lächerlich gemacht und das Schweizer Farbfernsehen hätte  – statt wie bei Berset sich gegen die Veröffentlichung von Fakten energisch zu wehren – Diskussionssendungen zum Thema «Ist ein erpresster Bundesrat tragbar?» ausgestrahlt. Linke Staatsrechtler und Politologen hätten ihre Stirn in Falten gelegt. Parmelin hätte zurücktreten müssen.

     

    Und die Sexfotos?

    Einzig Sexfotos wären weder von Berset noch von Parmelin (wir haben natürlich keine solchen, wie Sie längst geahnt haben) veröffentlicht werden. Denn auch ein Bundesrat hat das Recht auf eine Privatsphäre. Zumindest wenn er Berset heisst.

     

    Hermann Lei

1Comment
  • Posted by Hans Meier on 23. Dezember 2020 at 21:34

    Genau so ist es! Alle Bürger sind vor dem Gestz gleich! Nur Volksverräter, die sich als "Volksvertreter" einschleimten, sind etwas gleicher! Eine perverse und dekadente Justiz spielt das Dreckspiel mit!!!

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