• 2.1.2024 Verhaftung auf Befehl Deutschlands

    2.1.2024 Verhaftung auf Befehl Deutschlands

    Verhaftung auf Befehl Deutschlands

    Polizeistaat Deutschland, Filiale Schweiz  

     

    von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

     

    Herr S. hat ein geschmackloses, aber harmloses Bild auf Facebook weiterverbreitet. Wenig später durchsucht auf Geheiss des Deutschen Staates die Polizei sein Haus.

     

    2232 andere Nutzer fanden das lustig: ein «Kletterpark für Flüchtlinge und Grüne: Viel Spass und bitte nicht drängeln – es kommen alle dran». Inkl. Bild eines Umspannwerkes mit Stromleitungen, wo die Genannten sterben würden, wären sie so dumm, dort klettern zu wollen.

    Das inkriminierte Bild, Text unkenntlich gemacht

     

    Meldestelle mit Kommunistenstern

    Der pensionierte S. sieht das Bild und teilt es auf Facebook. Was er nicht weiss: In Deutschland wird sein Handeln registriert. Die «MeldestelleREspect», eine trotz Kommunistenstern im Logo vom Staat finanzierte Organisation, hat ihn auf dem Radar. Sie erstattet in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt Anzeige wegen Volksverhetzung. Das ist ein deutscher Straftatbestand, der die Verbreitung von Hass gegen eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe oder die Leugnung oder Verharmlosung von Völkermord unter Strafe stellt. Und es ist das deutsche Pendant zu unserem Diskriminierungsartikel. Und von vornherein gar nicht anwendbar auf das Satirebildchen von S..

     

    Schwer krank und aufs Handy angewiesen

    Die deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt dennoch und weil der immer noch ahnungslose S. in der Schweiz wohnt machen die Deutschen Meldung an die hiesigen Behörden. Wie auf Befehl geht die Staatsanwaltschaft See-Oberland gegen den pensionierten S. vor und führt eine grosse Hausdurchsuchung durch, als wäre S. ein gefährlicher Rechtsterrorist. Die beteiligten Polizisten verstehen zwar selber nicht, was an der Sache strafbar sein soll. Dennoch beschlagnahmen sie PC, Tablet und das Handy.  Der schwer kranke S. ist dringend auf sein Handy angewiesen, da er immer wieder einen Darmverschluss hat, an dem er sterben kann, wenn er nicht die Ambulanz rufen kann. Den Polizisten ist das aber egal, denn – wie es zu allen Zeiten heisst – man befolgt ja nur Anweisungen.

     

    Stromschläge für Grüne?

    Auf den Geräten von S. findet man ausser dem Bildchen keine verdächtigen Inhalte. Deshalb steht Gesinnungsausforschung an: «Wie stehen Sie zu Flüchtlingen?» und: «Wie stehen Sie zu Politikern der Grünen?», wird er ausgefragt. Herr S. kann noch so lange beteuern, dass er noch nie einen Flüchtling in ein Umspannwerk hineingelassen habe und auch keinem Grünen Stromschläge verpassen will – Mitte Oktober verurteilt Staatsanwalt Vollenweider den bislang vorstrafenlosen Herrn S. zu einer bedingten Geldstrafe wegen «Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit».

     

    Eine Filiale der deutschen Strafverfolger?

    Ganz abgesehen davon, dass der Tatbestand ganz offensichtlich nicht erfüllt ist – Herr S. hat zu gar nichts «aufgefordert» und deshalb Einsprache erhoben – stellen sich doch ein paar Fragen: Weshalb führt ein Schweizer Strafverfolger auf Geheiss von Deutschland Hausdurchsuchungen durch bei banalen, satirischen Beiträgen? Und: Ist die Schweizer Justiz eine Filiale der deutschen Strafverfolger?

     

    Hermann Lei

Leave a reply

Cancel reply