• 1.6.17 Scharia für die Schule

    1.6.17 Scharia für die Schule

    11_Schweizerzeit_PDF Scharia in der Schule

    Ramadan – welch ein Fest!

    von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld

     

    Ramadan – welch ein Fest! Das Lernen unsere Kinder in der Schule. Damit sie mit den Segnungen des Islam vertraut gemacht werden können.

     

    Die Therwiler Handschlagaffäre hat Folgen im Kanton Aargau. Das aargauische Bildungsdepartement gibt in einem Leitfaden – zynischerweise „Handreichung“ genannt – Empfehlungen zum Umgang mit anderen Religionen. Natürlich ist mit „anderen Religionen“ der Islam gemeint, natürlich grassiert die Unterwürfigkeit: Muslime können sich an „ihren“ Feiertagen ohne Konsequenzen beurlauben lassen, sie müssen anders verpflegt werden, dürfen am Ramadan fasten und dem Kochen im Hauswirtschaftsunterricht fernbleiben. An christlich konnotierten Feiern müssen sie nicht aktiv teilnehmen, zum Beispiel nicht mitsingen, und sie haben ein Recht darauf, dass ihre Religion im Unterricht gebührend thematisiert wird. Islamische Eltern dürfen ihre Kinder von Aktivitäten mit christlichem Hintergrund – wie das Einüben eines Krippenspiels – „fernhalten“. Aufführungen dürfen die Kinder „hinter den Kulissen“ absolvieren. Offenbar, damit sie nicht Gefahr laufen, vom Christentum verseucht zu werden.

     

    Schwimmburka erlaubt

    Im Schwimmunterricht sind diskriminierende Schwimmburkas ausdrücklich erlaubt, Mädchen dürfen sogar aus religiösen Gründen von den Buben separiert werden. Muslimische Eltern dürfen ihre Kinder auch von Lagern und Exkursionen ohne Angabe von Gründen fernhalten, selbst wenn im Lager – wie das nun vorgeschrieben ist – eine weitestgehende Geschlechtertrennung nach islamischem Brauch durchgesetzt wird. Kopftücher und Turbane sind im Schulalltag ausdrücklich erlaubt, christliche Symbole in Schulräumen hingegen nur nach spezieller Genehmigung.

     

    Naive Migrationsmärchen

    Von einer vernünftigen Haltung in Bezug auf die Sonderwünsche Andersgläubiger sind wir auch im Thurgau weit entfernt. Stattdessen werden naive Migrationsmärchen verbreitet. Ein Beispiel ist das Schulblatt des Kantons Thurgaus 2/2017 mit dem Titel „Plötzlich hier“. Hier lesen wir tieftraurige Geschichten über Kinder in Aleppo und Berichte über die „Ressourcen“, welche die Flüchtlinge angeblich mitbringen würden. Leider – auch das erfahren wir – sind die angeblich minderjährigen Asylbewerber mit dem Bildungsstand von Unterstufenschülern nicht daran interessiert, auch nur die Uhrzeit zu lernen – wozu auch? Die Sozialhilfe zahlt ja sowieso. Das Geld, das sie verdienen – womit? – stecken sie in Handys und Kleider. Dieses Handy allerdings darf man „auf keinen Fall leichtfertig“, etwa auf Grund eines Regelverstosses, während der Schulstunden einbehalten. Denn das Handy dient ja dazu, „Kontakt mit zurückgelassenen Familienangehörigen zu halten“.

     

    „Bitch“, „Opfer“ oder „Jude“

    Die gleiche kritiklose Naivität begegnet uns auch in Zürcher Schulbüchern. Sind die verbliebenen autochthonen Zürcher Kinder einmal dem Terror gewisser islamischer Schulkollegen auf dem Pausenplatz entkommen – die Bezeichnungen für sie lauten wahlweise „Bitch“, „Opfer“ oder „Jude“ – dürfen sie weiterhin die Segnungen des Islam, beispielweise in der Lerneinheit «Eid el Fitr», kennen lernen:

     

    Da ist es nur konsequent, wenn die Kinder in den Schulbüchern nicht mehr Peter und Sabine heissen. Sondern «Shkodran», «Besarta», «Arbresha» und «Albana».

     

    Mit Geschlechtertrennung, Dispensationen, Schwimmburka und Turbanen wird der Integration kein Dienst getan. Die Teilnahme an christlichen Festen und europäischen Tugenden wie Hauswirtschaft dient der Integration, gerade auch wenn muslimische Männer davon nichts wissen wollen. Alles andere dient der Entstehung von Parallelgesellschaften. Insofern sind solche „Handreichungen“ der Behörden Kapitulation, nicht Integration.

     

    Hermann Lei

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