• 1.11.16 Streiflichter einer merkwürdigen Justiz

    1.11.16 Streiflichter einer merkwürdigen Justiz

     

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    Therapie und keinen Tag Gefängnis für eine Deutsche, die ihren kleinen Sohn jahrelang als Sexsklaven hielt. Bedingte Strafe für einen Türken, der mehrere Mädchen missbraucht hat. Ist Vergewaltigung ein Kavaliersdelikt?

     

    Jahrelang quälte die Deutsche ihren zehnjährigen Sohn, versuchte ihn oral zu befriedigen und zwang ihn, sie mit einem Vibrator befriedigen. Sie verbreitete sogar Fotos des Missbrauchs. Für diese schändlichen Taten geht die Mutter keinen einzigen Tag Gefängnis, sie muss lediglich eine Therapie absolvieren. Ohne einen Tag Gefängnis kommt auch der Türke aus dem Aargau davon, der laut Anklage zwischen Herbst 2013 und Winter 2014 insgesamt zehn zum Teil minderjährige Mädchen vergewaltigt und sexuell genötigt hatte.

     

    Die erste Vergewaltigung gibt’s „gratis“

    Diese Fälle sind aktuell, aber kein Zufall. 2015 blieb fast jeder dritte rechtskräftig verurteilte Vergewaltiger auf freiem Fuss und Ersttäter kommen fast immer mit einem „Bedingten“ davon: die erste Vergewaltigung gibt’s demnach „gratis“. Die Politiker, welche sich im Moment als Kämpfer gegen Frauengewalt aufspielen, haben bislang jegliche Verschärfungen im Sexualstrafrecht bekämpft. Ganz anders sieht es dafür auf der Strasse aus: vergleichsweise harmlose Vergehen führen im Strassenverkehr zu geradezu drakonischen Sanktionen. Milde gegenüber Schwerkriminellen aber ist tückisch: „el gato“, wie der Dominikaner F.G. in der Szene genannt wird, lebte – soweit ersichtlich – hier ausschliesslich von der Sozialhilfe und Kriminalität. Trotz sechs Verurteilungen wegen zum Teil brutaler Delikte, trotz Einreisesperre und weiteren Straftaten schaffte man ihn nicht aus, sondern liess ihn gar auf Kosten der Sozialhilfe in einem Hotel logieren. „el gato“ dankte es mit einem brutalen Raubüberfall, bei dem das Opfer nur durch Zufall überlebte.

     

    SP und Grüne Richter sind extrem politisch

    Merkwürdige Gesetze sind das Eine, die Auslegung dieser das Andere. Eine  Auswertung aller Urteile des Bundesverwaltungsgerichts im Asylbereich durch den Tagi zeigt Erstaunliches: Durchschnittlich werden 16 von 100 Beschwerden im Asylbereich gutgeheissen. SVP-Richter heissen 13.1 von 100 Beschwerden gut, urteilen also 18 % „härter“ als der Durchschnitt. SP- und Grüne Richter heissen dagegen 20.9 und 21 von 100 Beschwerden gut, sie sind also über 30% asylfreundlicher als der Durchschnitt. Anders gesagt: linke Richter urteilen in der Schweiz offenbar mit Abstand am extremsten gemäss Parteibuch.

     

     

     

    Die politische Haltung drückt auch bei Ehrverletzungen durch. So bezeichnete ein Grüner Politiker einen SVPler als „krankes Schwein“. Die Staatsanwaltschaft erledigte diesen eigentlich sonnenklaren Fall mit einer Nichtanhandnahmeverfügung: Der Grüne Politiker habe den SVPler nicht beleidigen wollen….

    Erst nach einer Beschwerde wurde der Grüne „bestraft“, nämlich mit 2 x Fr. 50.–, bedingt.

     

    „Gottverdammtes Dreckschwein“ keine Ehrverletzung?

    Älter ist der Fall von Claudio Zanetti: er wurde unter anderem „gottverdammtes Dreckschwein“ „Elendes, riesengrosses Arschloch!“ „Hirnamputierter Waschlappen!“ und „Abschaum der Menschheit!“ genannt. Ein klarer Fall würde man denken. Aber nicht wenn SP-Staatsanwalt Zanolla die Untersuchung durchführt. Eine Ehrverletzung liege in diesem Fall nicht vor. Auch Marcel Toeltl, Präsident der SVP St. Margrethen, erlebte ähnliches: Ein Journalist hatte ihn auf Twitter „Trottel“ und – in Anspielung auf angeblich rassistisches Gedankengut – „Braunwurst“ genannt. Der Journalist gab an, „Braunwurst“ bedeute lediglich „Metzgereierzeugnis, fein gewolftes Fleisch im Kunstdarm, öfters braun“, also Cervelat. Niemand nahm diesen Unsinn für bare Münze – ausser der zuständige Staatsanwalt, der tatsächlich das Verfahren einstellen wollte.

     

    Das Gesetz setzt bisweilen falsche Prioritäten. Und: Die Auswertung des Tagi hat gezeigt, dass Richter nicht selten nach Parteibuch urteilen. Der Schaden, den das Ansehen der Justiz dadurch nimmt, ist hoch. Eine Rückbesinnung auf den Rechtsstaat tut daher not.

     

    Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld

     

     

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