• 27.6.16 Geld weg, Haus weg, Kind weg

    27.6.16 Geld weg, Haus weg, Kind weg

    SZ Nr 12 Di 1430 KESB

     

    Folgen der KESB-Revision

     

    Geld weg, Haus weg, Kind weg

     

    Statt schneller Hilfe gibt es mit der KESB intensive, teure Abklärungen und ausgefeilte, juristisch wasserdichte Entscheide, die die Menschen nicht verstehen.

     

     

    Die Schweizerzeit publiziert eine Auswahl der Fälle, die ihr zugetragen wurden. Wer hierbei im Recht ist bleibe dahingestellt. Fakt ist, dass die SZ fast im Wochentakt um Hilfe gebeten wird.

     

     

    Wo ist das Geld?

     

    Als Peter A.s* Mutter stirbt, übernimmt die KESB ihre Vermögensverwaltung. Sie teilt Peter mit, es sei kein Geld mehr vorhanden. Peter A. erfährt später, dass noch Fr. 24‘000.— auf dem Konto waren.

     

    Verena F. wird von ihrem Ex-Mann belästigt. Es gab schon einen Vorfall bei dem die Polizei intervenieren musste. Verena traut sich nun aber nicht mehr, Hilfe zu holen, denn ihr Ex-Mann droht mit der KESB: er werde die Behörde auf sie hetzen und diese werde ihr die Kinder wegnehmen.

     

    Jenny und Alex C. haben je einen Vorsorgeauftrag geschrieben, sowie eine Patientenverfügung und ein Testament gemacht. Sie wollen damit verhindern, dass die KESB ihnen die Kinder oder das Haus wegnehmen kann.

     

    Um das Erbe geprellt

     

    Petra Z. hat beobachtet, wie ihr Ex das gemeinsame Mädchen unsittlich berührt. Sie informiert die KESB. Diese bagatellisiert die Sache. Und versucht die Mutter dazu zu zwingen, dass das Mädchen wieder öfters zum Vater geht.

     

    Seit Kurt M. eine neue Partnerin hat, lässt seine Ex-Frau die Kinder nicht mehr zu ihm. Der von der KESB eingesetzte Beistand meint, da könne man nichts machen.

     

    Der etwas zu gutmütige Sohn der Eheleute X. wurde von einer drogenabhängigen Frau um sein ganzes Erbe geprellt. Die KESB weiss davon, verlangt aber dennoch vom Sohn, dass er angeblich geschuldetes Geld dieser Frau zahle.

     

    Reinhold F. hat bisher die Belange seiner etwas dementen Mutter besorgt. Die KESB  ist der Ansicht, die Vermögensverwaltung müsse ein professioneller Beistand übernehmen. Dieser Beistand kostet sehr viel Geld, ist mit der dementen Mutter überfordert und macht seine Arbeit nur unvollständig. Dafür hat er Zugriff auf das Konto der Mutter und lässt sich seine Arbeit auch fürstlich entlohnen.

     

    Missbraucht und im Stich gelassen

     

    Germaines M.s Kinder sind seit längerem krank. Die Belastungen führten zur Trennung von ihrem Mann, welcher in der Schweiz blieb. Die Kinder werden seit Jahren zwischen Spital und Kinderheimen oder Pflegeeltern hin- und hergeschoben. Eines der Kinder wurde in einer Klinik von einem Angestellten missbraucht. Die Kinder wollen zur Mutter nach Belgien. Dennoch verweigert die KESB die Ausreise der Kinder dorthin.

     

    Frau N. betreut seit vielen Jahren praktisch unentgeltlich den schon älteren, etwas zurückgebliebenen Herrn F. Herr F. kann relativ selbständig leben, er hat aber Mühe mit der Hygiene, was für die Betreuerin zwar unangenehm ist, was sie aber in Kauf nimmt, um dem alten Herrn beizustehen. Die KESB will nun einen Berufsbeistand für Herrn F. einsetzen. Denn Frau N. führe keine doppelte Buchhaltung für den alten Mann, das sei unprofessionell. „Dank“ dem teuren Beistand muss Herr F. bald in eine Sozialwohnung ziehen.

     

     

    Nicht mehr Meister im eigenen Haus

     

    Die kleine Melanie macht seit der Scheidung ihrer Eltern immer mehr Probleme.  Ist sie beim Vater, will sie nicht mehr zur Mutter. Und umgekehrt. Die KESB verbringt das Mädchen in eine Pflegefamilie. Damit könne eine Beruhigung der Sache erreicht werden.

     

    Der etwas gebrechliche Herr Meister wohnt in einem Bauernhaus etwas ausserhalb von Bern. Seine Töchter und seine Nachbarn kümmern sich um ihn, sodass die Betreuung immer gewährleistet ist. Im letzten Sommer fand eine Tochter ihren Vater, welcher zwei Tage zuvor gestürzt war. Herr Meister kam ins Spital. Die KESB verfügte, dass Herr Meister von einem Berufsbeistand betreut werden muss. Die Verwandten und Nachbarn seien zu wenig professionell. Nun wird’s teuer und Herr Meister muss deswegen bald aus seinem geliebten Heimetli ausziehen

     

    Das Problem liegt im System

     

    Wir wollen uns nicht als Richter aufspielen und sagen nicht, dass die KESB-Behörden ihre Sache nicht recht machen wollen. Tatsache ist aber, dass mit der Professionalisierung die Distanz zwischen der Behörde und den Hilfsbedürftigen gewachsen ist. Pragmatische, schnelle Lösungen wurden durch bürokratische Verfahren, teure Abklärungen und ausgefeilte, juristisch wasserdichte Entscheide abgelöst. Das sind die typischen Folgen jeder Zentralisierung und Bürokratisierung. Insofern kann uns die KESB-Revision als Warnung dienen, solche Fehler nicht zu wiederholen.

     

    * Fälle verfremdet, alle Namen und Umstände sind der Redaktion bekannt

     

    Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld

     

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