• 25.11.16 ZUGANG DER SCHWEIZ ZUM EU-MARKT – DIE GROSSE LÜGE

     

    Seit der Lancierung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) durch die SVP im Juli 2011 behaupten die Gegner Folgendes:

    • Ø Die MEI wird zur Kündigung der Bilateralen führen. Wenn die Bilateralen fallen, verliert unsere Wirtschaft den Zugang zum EU-Markt von 500 Millionen Konsumenten.

    Diese Unwahrheit wurde in den letzten 5 Jahren gebetsmühlenartig von allen Parteien (ausser der SVP), von einigen „Experten“ und von fast allen Medien verbreitet.

     

    DIE TATSACHEN

     

    • Ø Der zollfreie Zugang der Schweizer Industrie- und Handelsgesellschaften zum EU-Markt wird nicht durch die Bilateralen I, sondern durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU sichergestellt.

     

    • Ø Die Economiesuisse schrieb beim 40-Jahr-Jubiläum des Freihandelsabkommens: „Die Wirkung des Freihandelsabkommens ist auch nach 40 Jahren allgegenwärtig: Jeden Tag passieren Waren im Wert von 1 Milliarde Franken die Grenze zwischen der Schweiz und der EU. Diese Waren finden Eingang in die verschiedensten Bereiche der Unternehmen und der EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie der Schweizerinnen und Schweizer, von ihren Haushalten bis zu ihren Arbeitsplätzen.“( Economiesuisse, 20.07.2012)

     

    • Ø Die Schweiz ist ebenso wie die EU als Ganzes und sämtliche EU-Staaten Mitglied der WTO. Diese verbietet willkürliche diskriminierende Massnahmen.

     

     

    • Ø Yves Rossier, Staatssekretär im Departement für auswärtige Angelegenheiten: «Die EU hat kein Interesse, die Bilateralen zu kündigen. Und sie wird sie auch nicht kündigen.» (Aussage an der Winterkonferenz 2015 des Schweizerischen Gewerbeverbands, zitiert nach «Weltwoche» Nr. 6, 5. Februar 2015)

     

    WAS SIND DIE BILATERALEN ?

     

    • Ø In der politischen Diskussion wird immer von den Bilateralen gesprochen. Die Schweiz hat insgesamt über 100 bilaterale Verträge mit der EU abgeschlossen.

     

    • Ø Falls das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) gekündigt wird, würden im schlimmsten Fall nur 7 der mehr als 100 bilateralen Abkommen mit der EU wegfallen, die sogenannten Bilateralen I.

     

    • Ø Richtigerweise muss von „Bilateralen I“ und nicht von „Bilateralen“ gesprochen werden, wenn man die mit dem FZA verknüpften Verträge (Guillotine Klausel) meint.

     

    WAS SIND DIE BILATERALEN I ?

     

    • Ø Mit Bilateralen I werden 7 Verträge bezeichnet, die folgende Themen betreffen: das FZA, den Landverkehr, den Flugverkehr, das öffentliche Beschaffungswesen, die Zertifizierung von Produkten, die Landwirtschaft und die

     

    • Ø Guillotine Klausel: Bei einer Kündigung des FZA würden auch alle anderen Abkommen der Bilateralen I innerhalb von sechs Monaten hinfällig.

     

    WIE WICHTIG SIND DIE BILATERALEN I ?

     

    • Ø Die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens würde der Schweiz erlauben die Einwanderung aus dem Ausland wieder eigenständig zu steuern.

     

    • Ø Das Landverkehrsabkommen mit kurzer Nord-Süd-Achse, viel zu billigem Transitpreis und Zulassung der 40-Tönner wurde zum Vorteil der EU ausgehandelt.

     

    • Ø Bei Kündigung des Flugverkehrsabkommens inklusive Zwang zur Übernahme künftiger Regelungen ist kein Zusammenbruch des Flugverkehrs zu befürchten, da sehr viele Fluggesellschaften die Schweiz gern anfliegen und die früheren internationalen Abkommen immer noch gelten.

     

    • Ø Das öffentliche Beschaffungswesen liegt im Interesse der EU, denn Schweizer Firmen sind bei EU-Ausschreibungen aufgrund der hohen Lohnkosten schlicht nicht konkurrenzfähig.

     

    • Ø Die Zertifizierung von Schweizer Produkten (sog. technische Handelshemmnisse) könnte, nach einer allfälligen Kündigung, in der EU statt in der Schweiz vorgenommen werden, mit Gültigkeit sowohl für die EU wie für die Schweiz.

     

    • Ø Ein Wegfall des Landwirtschaftsabkommens mit der EU hätte keine spürbaren Auswirkungen auf die Schweiz.

     

    • Ø Am EU-Forschungsprogramm „Horizon 2020“ können sich auch Staaten ohne FZA mit der EU beteiligen, z.B. Island, Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Israel, etc.

     

    • Ø KEINES DIESER 7 ABKOMMEN DER BILATERALEN I SICHERT DER SCHWEIZ DEN ZUGANG ZUM EU-MARKT !

     

    • Ø DER ZUGANG DER SCHWEIZ ZUM EU-MARKT WIRD DURCH DAS FREIHANDELSABKOMMEN, DAS NICHT ZU DEN BILATERALEN I GEHÖRT UND NICHT VON DER GUILLOTINE KLAUSEL BETROFFEN IST, SICHERGESTELLT !
    • Ø

     

    BEISPIELE VON FALSCHAUSSAGEN

     

     

    • Ø «Die SVP-Masseneinwanderungsinitiative ist ein direkter Angriff auf den Wohlstand der Schweiz», sagt CVP-Präsident Christophe Darbellay im Video-Interview. Er kämpft nicht alleine. Am 9. Februar entscheiden das Volk und die Stände über die Initiative «Gegen die Masseneinwanderung» der SVP. Für CVP-Präsident Christophe Darbellay handelt es sich um die «wichtigste Abstimmung der Legislatur», wie er vor den Medien in Bern sagte. Es stehe der Zugang zum EU-Markt mit 500 Millionen Menschen auf dem Spiel. Deshalb hätten sich FDP, CVP, BDP, GLP, Grüne und EVP zusammengeschlossen, um gemeinsam Front dagegen zu machen. Abseits steht die SP, die auch gegen die SVP-Initiative ist, aber eine eigene Kampagne führen will. Auch die Wirtschaft und die Gewerkschaften haben sich gegen die Volksinitiative ausgesprochen.“ TA, 17.12.2013

     

     

    • Ø „Europa-Experten warnen indes vor einem Ende der Bilateralen. So bezeichnete der Politologe Dieter Freiburghaus in einem «Weltwoche»-Interview im Mai eine Rückkehr zum Freihandel als «Katastrophe für die Schweiz».“ TA, 22.11.2013

     

    • Ø Heinz Karrer, Economiesuisse-Präsident: „Die Initiative (MEI) ist mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen unvereinbar, das gibt auch die SVP zu. Der Spielraum für Neuverhandlungen ist minimal. Denn die EU wird uns den vollen Zugang zum europäischen Binnenmarkt nicht länger gewähren, wenn wir eine grundlegende Spielregel in diesem Markt nicht mehr einhalten wollen. Deshalb ist das Risiko gross, dass wir die Bilateralen I, die diesen Zugang regeln, verlieren werden.“  20 Minuten, 29.01.2014

     

     

    • Tim Guldimann (SP), ehemaliger Botschafter: „Wir spüren noch kaum die Auswirkungen der Annahme der Massen-einwanderungsinitiative. Die bilateralen Verträge garantieren uns ja immer noch den Zutritt zum EU-Markt. Wenn wir die Bestimmungen des neuen Verfassungsartikels buchstabengetreu umsetzen, ist dieser Zutritt gefährdet, weil wir damit die Personenfreizügigkeit aufheben und das diesbezügliche bilaterale Abkommen brechen. Die EU könnte vertragskonform mit der Guillotineklausel andere wichtige bilaterale Verträge kündigen.“ Journal 21, 10.10.2015

     

     

    • Ø Philipp Müller (FDP): „55 Prozent unserer Exporte gehen in die EU, darum wollen wir einen gesicherten Zugang zum Binnenmarkt. In diesem gelten aber gewisse Regeln, an die sich alle beteiligten Staaten zu halten haben, also auch die Schweiz. Wollen wir das nicht, können wir die Bilateralen kündigen und auf diesen Markt mit 500 Millionen Menschen verzichten.“ Philipp Müller Interview, NZZ am Sonntag, 3.7.2016

     

    VERHEIMLICHUNG DURCH POLITIKER UND MEDIEN

     

    • Ø Die politischen Gegner der MEI und fast alle Medien verheimlichen die Tatsache, dass der zollfreie Zugang zum EU-Markt durch das Freihandelsabkommen und nicht durch die Bilateralen I sichergestellt ist.

     

    • Ø Fast nirgends konnte man Folgendes lesen oder hören:

     

    • „SECO, 11.12.2014 – Gestern fand in Bern unter dem Vorsitz der Schweiz die 60. Sitzung des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 1972 statt. Der Ausschuss stellte fest, dass das Abkommen insgesamt gut funktioniert und auch dieses Jahr ein wichtiges Instrument zur Erleichterung des Handels zwischen der Schweiz und der EU bildete.

    Das Freihandelsabkommen Schweiz – EU von 1972 liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten und regelt den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung.“

    • „SECO, 03.12.2015 – Heute fand in Brüssel turnusgemäss unter dem Vorsitz der Europäischen Union (EU) das 61. Treffen des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 1972 statt. Der Ausschuss beschloss die Übernahme des Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungsprotokolls. Er stellte fest, dass das Abkommen insgesamt gut funktioniert und auch dieses Jahr ein wichtiges Instrument zur Erleichterung des Handels zwischen der Schweiz und der EU darstellte…Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses wird im Herbst 2016 in Bern

     

    • Ø Es wird verheimlicht, dass wir ein gut funktionierendes Freihandelsabkommen mit der EU haben, das nicht zu den Bilateralen I gehört und deshalb nicht der Guillotine Klausel unterworfen ist.

     

    • Ø Es wird auch verheimlicht, dass wir einen Gemischten Ausschuss mit der EU haben, der paritätisch zusammengesetzt ist.

     

    • Ø Es wird verheimlicht, dass der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU seit 43 Jahren einwandfrei funktioniert und alle strittigen Fragen lösen konnte.

     

     

     

     

    RAHMENABKOMMEN

    • Ø Obwohl ein gut funktionierender Gemischter Ausschuss den Handel zwischen der Schweiz und der EU während den letzten 43 Jahren reibungslos beaufsichtigte, will die EU nun mittels Rahmenabkommen die bilateralen Verträge der Gerichtsbarkeit des europäischen Gerichtshofs unterstellen.

     

    • Ø Das Rahmenabkommen würde die Schweiz auch dazu verpflichten, neues EU-Recht automatisch („dynamisch“) zu übernehmen. Somit könnte also auch das gutfunktionierende Freihandelsabkommen durch die EU einseitig geändert werden.

      

    FAZIT

    • Ø Seit 5 Jahren werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger systematisch angelogen.

     

    • Ø Der zollfreie Zugang zum EU-Markt wird durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU und nicht durch die Bilateralen I sichergestellt.

     

    • Ø Die wortgetreue Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung (MEI) gefährdet den zollfreien Zugang der Schweizer Wirtschaft zum EU-Markt nicht.

     

    • Ø Wir brauchen kein Rahmenabkommen, das uns entmündigt und an die EU anbindet.

     

    Dr.rer.pol. Pedro Reiser, Zürich, 25.07.2016

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