• 15.3.16 Schweizer raus – Asylbewerber rein

    Enteignung und Zwangsunterbringung

    Die freundliche Beamtin weist ihren Ausweis vor und stellt sich Ihnen als „Sachverständige Zwangsunterbringung“ vor: „Guten Tag, wir prüfen im Rahmen des eidgenössischen Asylunterbringungskonzepts die Kapazität Ihrer Wohnung. Wie viele Asylbewerber können hier wohnen?“ Solche Allmachtsfantasien unserer Behörden sind leider nicht reines Wunschdenken. Die radikale Massnahme von Enteignungen ist bereits beschlossene Sache. Zwangsunterbringungen werden folgen, wenn wir nicht Widerstand leisten.
    „Es geht um die Aufnahme von Flüchtlingen. Darf ich eintreten?“ sagt die Beamtin bestimmt. Sie darf. Denn wer sich der systematischen Kategorisierung geeigneten Wohnraums widersetzt riskiert die Enteignung. Einige Fälle widerspenstiger Hauseigentümer, welche ihr Haus inzwischen nur noch von aussen sehen dürfen, hat der Blick in den letzten Wochen triumphierend vermeldet („Bonzen raus, Flüchtlinge rein – Ego-Eigentümer enteignet!“). Und so liefern Sie dem zuständigen Amt wohl bald Angaben zu Ihrer Wohnungsgrösse, damit die Stadt „Flüchtlinge“ einquartieren kann.

    Deutschland weniger radikal
    Andere Länder sind schon so weit: Berlin hat bereits Immobilien beschlagnahmt. Geplant ist die Befüllung einer prachtvollen Wohnanlage aus der Gründerzeit im Stadtteil Kreuzberg mit „Flüchtlingen“. In der kleinen Stadt Olpe in Nordrhein-Westfalen traf es ein früheres Familienhotel. Die Beschlagnahmung einer Sportanlage hat angeblich den Pächter des dazugehörenden Restaurants arbeitslos gemacht. Es ist vorgekommen dass ein Bezirksamt die Kontrolle über eine von Flüchtlingen beschlagnahmte Schule verloren hat. Privates Eigentum bleibt in Deutschland indes vorerst unangetastet. Nicht so in der Schweiz. Denn das Parlament hat im Herbst ein neues Asylgesetz verabschiedet: mit Gratisanwälten (Gratis für die Asylbewerber) und Enteignungen auch gegen Private will man der Asylflut Herr werden.

    Gratisanwälte und Enteignungen
    Die Entrechtung der Schweizer hat Methode: Das neue „Plangenehmigungsverfahren“ ermöglicht es dem Bund, ohne Zustimmung von Kantonen oder Gemeinden Bundesasylzentren zu erstellen. Das nach geltendem Recht notwendige ordentliche Baubewilligungsverfahren muss nicht durchgeführt werden. Während also der gesetzestreue Bürger sich dem umständlichen Bewilligungsgverfahren unterziehen muss, darf der Bund bauen wo und wie er will. Zudem wird das EJPD ermächtigt, „nötigenfalls Enteignungen durchzuführen“. Der Bund ist also nicht nur Genehmigungsbehörde für das Plangenehmigungsverfahren (das sonst nur bei Gasleitungen, Eisenbahnen, Hochspannungsleitungen usw. zur Anwendung kommt), sondern auch ausführende Kraft des Enteignungsverfahrens. Es darf schweizerische Hauseigentümer aus- und Asylbewerber einquartieren.

    Erkämpfte Eigentumsgarantie
    Die Eigentumsgarantie ist ein grundlegendes Recht und musste über Jahrhunderte durch den Bürger, als Schutz vor Totalitarismus und Willkür, erkämpft werden. Die Verfassungen der nordamerikanischen Staaten ab 1776, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich 1789 und die Helvetische Verfassung von 1798 enthielten sie. Heute schreibt Art. 26 der Bundesverfassung „Das Eigentum ist gewährleistet.“ Enteignungen sind aber möglich, sofern ein öffentliches Interesse dies unbedingt erforderlich macht. Bislang wurde das Enteignungsrecht vorwiegend beim Strassenbau-, Eisenbahnbau oder der Energieversorgung verwendet. Die Enteignung eines Streifens Bauland für die Erstellung einer Strasse kann also notwendig werden, desgleichen für die Erstellung eines Seeuferweges.

    Füsse auf dem Tisch
    Aeusserst selten aber ist die totale Enteignung von Grund und Haus, gewissermassen die Vertreibung des Eigentümers. Weder für Kinder, die kein Schulhaus haben, noch für alte Leute, welche ein Altersheim benötigen wird enteignet; immer wird nach anderen Lösungen gesucht. Aber für Asylbewerber dürfen Schweizer vertrieben werden. Mit diesem staatlichen Zugriff auf privates Eigentum hat das Parlament eine Grenze überschritten, eine totalitäre Allmachtsfantasie umgesetzt. Und schon bald platziert der selbstbewusste „Flüchtling“ in Ihrer Stube seine Füsse auf dem Salontisch.

    Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld

    P.S.: Die SVP hat dagegen das Referendum ergriffen.

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