• 14.1.2017 Vom Gewalt- zum Meinungsmonopol

    Das Bulletin der EKR

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    Gegen Meinungsstraftaten greifen unsere Behörden härter durch als bei Terror. Und die Behörden wollen noch viel härter werden. Obwohl Rassendiskriminierung kaum vorkommt.

     

    Was könnte man noch alles tun, um neben dem Gewaltmonopol auch das Meinungsmonopol an sich zu reissen: Vorzensur, Versammlungsverbote, neue Meinungsstrafparagraphen, Verbot von Hassreden. Diese Rezepte aus dem Giftschrank der halbtotalitären Systeme finden wir im neuesten Bulletin der Rassismuskommission EKR.

     

    Fake-News bei der EKR

    Es sei nämlich eine „Zunahme von Extremismus und in diesem Fall insbesondere von Rechtsextremismus“ festzustellen. Mit Verlaub: Die Behauptung ist falsch, ist Fake-News. Gemäss Sicherheitsbericht Schweiz 2016 ist die Lage entspannt, die Anzahl der Fälle von Rechtsextremismus seit Jahren sogar auf tiefem Niveau abnehmend. Der Nachrichtendienst zählte im Jahre 2016 lediglich 28 Fälle. Die rechtsextreme Szene friste „fernab der Öffentlichkeit ein isoliertes Dasein.“ Linksextremismus ist dank wohlwollender Laisser-Faire-Politik viel gefährlicher. Auch die Datenbank der EKR kommt inkl. Freisprüche, Einstellungen etc. auf nur 38 Fälle jährlich, in denen das Thema Rassismus eine Rolle spielte. Der Jahresbericht 2015 erwähnt zwar stolze 239 „Rassimusvorfälle“, um welche sich 18 Beratungsstellen gekümmert hätten. Davon werden drei „Fälle“ beispielhaft vorgestellt – die aber entlarvenderweise alle mit Rassismus nichts am Hut haben: Eine Deutsche bekam einen Job nicht, weil das angeschriebene Unternehmen nur Bewerber mit Schweizer Ausbildung brauchen konnte. Der andere Fall betraf BDP-Landolt und seinen primitiven Tweet gegen die SVP und der dritte Fall einen Grenzgänger, der seinen Lohn nicht in Euro ausbezahlt haben wollte. Selbst mit der grossen Lupe schafft es die Kommission also nicht, auch nur ein einziges Beispiel für Rassismus zu nennen.

     

    Privatrechtliche Diskriminierungen: inexistent

    Privatrechtliche Diskriminierungen – z.B. eine Entlassung aus religiösen Gründen – gibt es ebenfalls praktisch gar nicht. Die Rassismuskommission fand trotz akribischer Suche nur gerade 5 Fälle in den letzten 25 Jahren. Genannt wird Fall in Arbon im Jahr 1990, einer in St. Gallen 1999, einer in Lausanne 2005 und einer in Zürich 2006. Der angeblich fünfte Fall wird uns vorenthalten. Fünf Fälle seit Jahrzehnten sind extrem wenig, verglichen mit den insgesamt Millionen von anderen Fällen an Schweizer Gerichten. Unbeirrt von den Zahlen wird die Schaffung eines allgemeinen privatrechtlichen Diskriminierungsverbotes, die Ausweitung des strafrechtlichen Verbots von Hassreden unter anderem auf die Merkmale wie Nationalität oder Aufenthaltsstatus, eine Ausdehnung des Verbandsklage- und Beschwerderechts, eine Beweislasterleichterung für alle Diskriminierungsfälle und die rechtliche Erfassung von Mehrfachdiskriminierungen gefordert.

     

    Dauerterror an Weihnachtsmärkten und Festen

    Weil echte Rassendiskriminierung trotz Rekordeinwanderung und trotz Dauerterror an Weihnachtsmärkten und Bahnhofsecken erstaunlicherweise ein absolutes Randdasein fristet, müssen unsere Antirassisten kreativ werden: Behörden welche das Thema bewirtschaften, müssten geschult werden, findet die EKR, damit potentielle Fälle besser erkannt, bisher unentdeckte Diskriminierungen entdeckt und auch schwer zu erkennende rassistische Diskriminierungen herausgeschält werden können. Und im Privatrecht soll eine Umkehrung der Beweislast den angeblich diskriminierten Personen die Prozessführung erleichtern. Dass mit einer Beweislastumkehrung vor allem Schweizer Arbeitgeber und Vermieter extrem benachteiligt werden, spielt offenbar keine Rolle.

     

    Fazit: Obwohl echte Rassendiskriminierung ein absolutes Randdasein fristet, wollen gewisse Behörden die Rechte von uns Schweizern weiterhin massiv einschränken und uns befehlen, was wahr ist und was nicht. Ein Staat aber, der neben dem Gewaltmonopol auch das Meinungsmonopol an sich reissen will, ist totalitär.

     

    Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld

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