• 10.2.17 Die vier V: Vollmacht, Vorsorgeauftrag, letztwillige Verfügung und Patienten-Verfügung.

    10.2.17 Die vier V: Vollmacht, Vorsorgeauftrag, letztwillige Verfügung und Patienten-Verfügung.

    Schweizerzeit-Ratgeber Recht II

     

    03_Schweizerzeit_PDF Die vier V 

    Peter Schweizer hat vorgesorgt: Die Betriebsnachfolge ist geplant, das Testament geschrieben, etwas Geld zur Seite gelegt. Da erleidet er einen Schlaganfall. Drei Monate später vegetiert er in einem lieblosen Pflegheim dahin, während sein Betrieb verscherbelt wird. Sein Geld verwaltet nicht seine Frau, sondern ein auf Drogensüchtige spezialisierter Sozialarbeiter im Auftrag der KESB.

     

    Wofür brauche ich einen Vorsorgeauftrag?

     

    Wer – wie Peter Schweizer – infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, erhält von der KESB einen Beistand. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann man verlangen, dass dieser Beistand jemand ist, dem man vertraut. Als Unternehmer kann mit einem Vorsorgeauftrag bewirken, dass nicht der eingangs erwähnte Sozialarbeiter, der ansonsten nur Drogensüchtige betreut, eingesetzt wird, sondern eine Vertrauensperson, welche eine Unternehmensnachfolge und damit verbunden einen Unternehmensverkauf einleiten kann.

     

    Reicht eine Vollmacht nicht?

     

    Nein. Wenn eine Person urteilsunfähig geworden ist, akzeptieren z.T. Banken solche Vollmachten nicht mehr. Und für wichtigere Entscheide oder Angelegenheiten wird dem nicht mehr ansprechbaren Peter Schweizer ohnehin ein Beistand bestellt. Aus diesem Grund hätte er unbedingt rechtzeitig einen Vorsorgeauftrag erstellen sollen. Auch um zu verhindern, dass er in das lieblose Pflegeheim verbracht wird, in das er nie wollte.

     

    Reicht auch ein Testament nicht?

     

    Peter Schweizer braucht beides: Testament und Vorsorgeauftrag. Das Testament (letztwillige Verfügung) schützt seine Angehörigen, wenn er stirbt. Der Vorsorgeauftrag schützt ihn selber, wenn er noch lebt, aber urteilsunfähig ist. Vorsorgeauftrag wie auch Testament/letztwillige Verfügung können von Hand geschrieben oder beurkundet werden.

     

    Was ist eine Patientenverfügung?

     

    Mit der Patientenverfügung hat Peter Schweizer die Gewissheit, dass sein Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch dann respektiert wird, wenn er nicht mehr ansprechbar ist. Er kann im Voraus festhalten, welchen medizinischen Massnahmen er zustimmt und welche er ablehnt. Das schützt seine Familie und nimmt ihr schwere Entscheidungen ab. Die Patientenverfügung kann von Hand geschrieben werden oder man druckt sich eine Vorlage aus.

     

    Die vier V

     

    Diese vier V sichern Peter Schweizer und uns heute ab. Übliche Vorlagen findet man im Internet.

     

    Hermann Lei, Frauenfeld

     

    mehr auf: http://www.vorsorgeauftragmuster.ch/

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